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(Quelle: dpa)

DDR-Unrecht darf nicht verjähren

Opfer des SED-Regimes weiter unterstützen

Der Bundestag will die Rehabilitierungsregeln für politisch Verfolgte verbessern und die Anspruchsfristen abschaffen. Auch beim Thema Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR sollen Fristen gekappt werden.

Auch fast 30 Jahre nach dem Ende des SED-Unrechtsregimes fällt es vielen Opfern schwer, dieses dunkle Kapitel in ihrem Leben aufzuarbeiten. Das zeigen nicht zuletzt die auch aktuell immer noch zahlreichen Anträge auf Rehabilitierung – sei es im straf- und verwaltungsrechtlichen Bereich oder wegen erlittener Nachteile im Beruf.

Jetzt sollen die entsprechenden Regelungen endlich entfristet werden, um die Grundvoraussetzung dafür zu schaffen, dass alle Betroffenen, wann auch immer sie dazu bereit sind, sich mit diesem schweren Lebensabschnitt befassen können. Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, betont: „Wir wollen mit diesem Gesetz ausdrücklich anerkennen, dass Menschen einen hohen Preis dafür gezahlt haben, dass sie für ihre politische Haltung eingestanden und an ihren Träumen und Wünschen festgehalten haben“.

Vereinfachte Regelungen für ehemalige DDR-Heimkinder

Für ehemalige Heimkinder soll es außerdem leichter werden darzustellen, warum eine Heimunterbringung damals angeordnet wurde. Hier möchte die Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren aber noch Nachbesserungen anbringen, so Patrick Sensburg, zuständiger Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Recht: „Die von dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen müssen jedoch noch erweitert werden. Dies ist gerade auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen wichtig, deren Bezugspersonen aus politischen Gründen in Haft genommen wurden“.

Aufklärung und Hilfe bei Zwangsadoptionen

Auch das Thema Zwangsadoptionen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR darf 30 Jahre nach dem Fall der Mauer nicht ad acta gelegt werden. Und das geschieht auch nicht: Im September 2018 hat der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckpunkte zur Aufklärung von Zwangsadoptionen in der DDR beschlossen. Der jetzt gemeinsam mit dem Koalitionspartner erarbeitete Antrag baut darauf auf und hat zum Ziel, wissenschaftliche Forschung zu ermöglichen und auch Akteneinsicht dauerhaft auszugestalten. "Wir brauchen einen Gendatenbank, für diejenigen, die glauben, dass Ihnen ihre Kinder in der DDR entzogen worden sind. Das heißt nicht, alle Adoptionen in der DDR in Frage zu stellen", so Arnold Vaatz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.