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Christoph Bernstiel: Wir sind ein Rechtsstaat mit klaren Regeln und Gesetzen

Rede zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Als ich den Antrag gelesen habe, war ich im wahrsten Sinne des Wortes sprachlos. Bisher war es immer die AfD, die sich mit handwerklich schlechten Anträgen profiliert hat. Doch heute wird ganz deutlich, dass unsere Kollegen der Linksfraktion dem in nichts nachstehen. Dieser Antrag ist schon ein starkes Stück und würde die Aufhebung unseres gesamten Asylsystems zur Folge haben und neue Hintertüren für eine unkontrollierte Einwanderung öffnen. Hier liest man beispielsweise Formulierungen wie „Der Anschein einer ,Kumpanei‘ zwischen rechten Gewalttätern und dem Staat muss vermieden werden“ oder „Werden Opfer zur Ausreise aufgefordert oder gar abgeschoben, fühlen sie sich im Rassismus bestätigt“.

Wir sind ein Rechtsstaat mit klaren Regeln und Gesetzen, die nicht durch ein subjektives Unrechtsgefühl geleitet werden. Unser Staat führt den Kampf gegen Extremismus unnachgiebig und investiert jährlich enorme Summen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat mit seinem neuen Präsidenten deutlich gemacht, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus hier ganz oben auf der Agenda steht. Doch durch ihre verbohrte Ideologie und ihr verbissenes Misstrauen gegen unsere Bundesbehörden wird wieder einmal die Funktion unseres Rechtstaates angezweifelt.

Sie führen das Beispiel des NSU-Komplexes in Ihrem Antrag auf. Tatsache ist doch, dass es immer die Fraktion Die Linke ist, die ständig einen besseren Austausch unserer Sicherheitsbehörden bekämpft und dann am lautesten „Behördenversagen“ schreit, wenn Straftaten durch mangelnde Befugnisse nicht sofort richtig eingeordnet werden. Sie fordern ein bedingungsloses Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt und von Rassismus. „Aber wo ziehen Sie hier die Grenze?“, frage ich mich. Zählen Beleidigungen auch dazu? Und was ist mit Migranten, die von anderen Migranten rassistisch attackiert werden? Ich denke hier beispielsweise an verfeindete Gruppen wie Sunniten und Schiiten oder Kurden und Araber. Soll hier auch ein unbedingtes Bleiberecht erteilt werden? – Typisch ist auch, dass sich über die Kosten wie den Erfüllungsaufwand und Haushaltsangaben in der Linksfraktion bekanntlich nie Gedanken gemacht wird. Hier liest man nur wieder „keine Angaben“. Das ist nicht sehr verantwortungsbewusst!

Doch sehen wir uns mal die aktuelle Faktenlage an. Der rückläufige Trend im Bereich der Straftaten gegen Asylunterkünfte und Asylbewerber setzt sich fort. Bei gleichbleibender Entwicklung des Gesamtaufkommens dürfte die Zahl für das Jahr 2018 noch unter dem Niveau von 2014 liegen. Hier waren es 199 Fälle. Auch die Zahl der Straftaten gegen Asylunterkünfte ist von 472 Ende 2015 auf 37 Ende 2018 gesunken. Ich habe es hier im Plenum schon einmal gesagt: Deutschland ist nach wie vor eines der sichersten Länder der Welt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik aus dem Jahr 2017 belegt das. Die Zahl der Straftaten ist erneut um 5 Prozent gesunken und damit so niedrig wie seit 26 Jahren nicht mehr. Auch die aktuellen Zahlen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zeigen, dass immer weniger Asylanträge gestellt werden. Im Jahr 2018 waren es 185 853. Das sind 16 Prozent weniger als 2017. Als Vergleich der Höhepunkt der Flüchtlingslage im Jahr 2015: Hier waren es noch 890 000 Asylsuchende. Das Fazit lautet: Wir stellen einen deutlichen Rückgang des Asylzuzuges nach Deutschland und eine Abnahme der politisch motivierten Kriminalität fest und darüber freue ich mich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, wie Sie sicher selbst wissen, hat auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereits im Februar 2017 dieser Forderung klar widersprochen, indem es mitteilte, dass es kein bundesweites Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt geben wird. Sie sind der Meinung, dass ein bedingungsloses Bleiberecht eine angemessene Art der Entschädigung für einen mangelnden Schutz vor rassistischer Gewalt und Versäumnissen in Bezug auf die Bekämpfung von Rassismus ist. Nein, das ist es sicher nicht. „Regelungen zur Wiedergutmachung finden ihren Niederschlag in den Opfer- und Entschädigungsregelungen, nicht aber in von strafrechtlichen Wertungen unabhängigen Fachgesetzen“, so das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Unser Aufenthaltsgesetz dient aber ganz sicher nicht zur Wiedergutmachung von in Deutschland erlittenem Unrecht.

Das Ministerium weist auch auf den Grundsatz hin, dass ein allgemeines gruppenbezogenes Bleiberecht ausländische Opfer rechter Gewalt gegenüber anderen ausländischen wie deutschen Gewaltopfern privilegieren würde. Hätten Sie ihren Ansatz mal zu Ende gedacht, hätten Sie ein Bleiberecht für Opfer von Hasskriminalität formuliert, wie es die Stadt Berlin gemacht hat. Ich kläre Sie gern darüber auf, dass es noch weitere Formen von Extremismus gibt. Aber für einen Blick über den Tellerrand hinaus sind Sie mit ihrer ideologischen Engstirnigkeit bekanntlich nicht in der Lage.

Unsere Bundesregierung ist hier wieder einen Schritt weiter. Denn unser Aufenthaltsgesetz in der aktuellen Fassung enthält bereits heute schon den notwendigen Spielraum, um für Opfer rechter Gewalt konkrete und individuelle Lösungen zu finden. Es besteht die Möglichkeit, Betroffenen von Gewalt ein Bleiberecht einzuräumen, wie es Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen mit der Ausweitung zu einem humanitären Bleiberecht gezeigt haben. Erlauben Sie mir hier die Frage nach Ihrer Kausalität: Wenn Opfer von politisch motivierter Kriminalität Anspruch auf ein Bleiberecht erhalten sollen, sollen wir dann im Umkehrschluss den Tätern von politisch motivierter Kriminalität das Bleiberecht entziehen? Es ist ganz klar: Hier einen unmittelbaren Bezug herzustellen, ist Blödsinn, liebe Linke.

Der Antrag ist lächerlich. Er ist ein Angriff auf unseren Rechtsstaat und führt zur Verunsicherung unserer Bevölkerung. Daher ist er unbedingt abzulehnen