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Sport im Park
(Quelle: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa)

Bund und Länder vereinbaren Corona-Lockerungen

Endlich wieder Shopping, Sport und Pflegeheim-Besuche

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in einer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten zahlreiche Lockerungen beschlossen: Es geht um Shopping, Sport, Pflegeheim-Besuche – und viele andere Bereiche.

Grundsätzlich haben Bund und Länder die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen bundesweit bis 5. Juni verlängert. Das heißt auch: Wir müssen weiter Abstand halten – und zwar mindestens 1,5 Meter. Und: Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bleibt. Trotzdem macht sich Deutschland locker: Ab jetzt dürfen sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen, zudem wurde der Abbau zahlreicher Beschränkungen beschlossen. Deutschland ist jetzt an einem Punkt, „an dem wir sagen können, dass wir das Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, erreicht haben“, erklärte die Bundeskanzlerin. Das sind die Maßnahmen im Einzelnen:

Einzelhandel

In allen Ländern können alle Geschäfte wieder öffnen - eine Quadratmeterbegrenzung gibt es nicht mehr. Dabei müssen Hygiene-Auflagen beachtet werden, wichtig ist zudem, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird.

Schulen

Den Schülern soll schrittweise bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden – dabei wird es natürlich auch hier Hygiene-Auflagen geben. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden. Die weiteren Schritte liegen in der Zuständigkeit der Länder.

Kinderbetreuung

Die schwierige Situation von Familien mit Kindern soll erleichtert werden, darum wird in allen Bundesländern ab dem 11. Mai eine erweiterte Notbetreuung eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten sollen auch hier die Länder regeln. 

Gastronomie und Tourismus

Die Länder entscheiden selbst über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und der Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Auch hier wird es umfassende Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten geben.

Sport

Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel sind unter Bedingungen wieder erlaubt: Es gilt ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern und der Sport muss kontaktfrei ausgeübt werden. Eberhard Gienger, der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte dazu: „Angesichts der sich entspannenden Lage in Deutschland sind die Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich wichtige Elemente, um allmählich zu einer gewissen Normalität zurückzukehren. Zudem stärken Sport und Bewegung die Gesundheit und Abwehrkräfte der Menschen, sodass sich die Situation in unserem Land zusätzlich verbessern dürfte.“

Auch im Profisport geht’s wieder los: Die 1. und 2. Bundesliga starten ab der zweiten Mai-Hälfte, den Termin soll die Deutsche Fußball Liga (DFL) selbst festlegen. Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, etwa in Form eines Trainingslagers, vorweggehen. Und: Es sind nur „Geisterspiele“ ohne Zuschauer erlaubt.

Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen

Jedem Patienten oder Bewohner einer solchen Einrichtung soll die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine zuvor festgelegte Kontaktperson ermöglicht werden – aber auch nur, solange es dort aktuell keine Corona-Infektionen gibt.

Kultur, Hochschulen und mehr

Die Länder entscheiden selbst über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos. Dasselbe gilt für: den Vorlesungsbetrieb an Hochschulen; für Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich; für Bars, Clubs und Diskotheken; für Messen; für Fahrschulen; für Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe; für den Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, für Fitnessstudios; für Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie für Bordelle.

Aber: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals und Feste bleiben bis zum 31. August untersagt. 

Lokaler Notfallmechanismus

Zudem vereinbarte man eine Schutz-Klausel:  Bei einem regionalen oder lokalen Ausbruch und unklaren Infektionsketten müssen in dieser betroffenen Region wieder Beschränkungen eingeführt werden. Die Länder haben sicherzustellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein Beschränkungskonzept umgesetzt wird.