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Axel Knoerig: Wir wollen die Verhältnismäßigkeit wahren

Rede in der Aktuellen Stunde zu Bürgerrechten und IT-Sicherheit

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist und bleibt ungewöhnlich, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, dass hier im Hohen Haus ein Thema zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde gemacht wird, ohne dass ein ressortabgestimmter Referentenentwurf vorliegt

(Konstantin Kuhle [FDP]: Skandal, dass wir hier über die Haltung eines Ministeriums diskutieren wollen! Ein Riesenskandal!)

und bevor es noch eine parlamentarische Anberatung gegeben hat.

(Dr. Eva Högl [SPD]: So ist das!)

Es ist meiner Meinung nach auch nicht zielführend im Sinne von Sachlichkeit und Fachlichkeit, hier Kaffeesatzleserei in einem Referentenentwurf zu machen, der bisher noch nicht einmal freigegeben ist. Ich denke, das scheint auch der Grund dafür zu sein, warum es keine Drucksache als Vorlage für diese Aktuelle Stunde gibt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür hat der Kollege Amthor ihn aber ganz schön verteidigt!)

Der Antrag mit dem Titel „Vorfahrt für Bürgerrechte und IT-Sicherheit – Passwörter müssen geheim bleiben“ zielt auf den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ab.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Ganz genau!)

Dieser Gesetzentwurf geht zurück auf das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das Frau Lambrecht und Herr Seehofer hier vorgelegt haben. Wir können als Union, denke ich, sagen, dass der Referentenentwurf in der vorliegenden Fassung maßvoll, vernünftig und ausgewogen ist.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Klar sagen Sie das! – Stephan Thomae [FDP]: Darf’s noch ein bisschen mehr sein?)

Er ist die richtige Antwort der Koalition auf den schrecklichen Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist rechtspolitisch ein Pfeiler der wehrhaften Demokratie. Ich sage: Er verteidigt die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, Sie kennen sehr wohl das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit.

(Stephan Thomae [FDP]: Ja!)

Wir wollen die Verhältnismäßigkeit wahren, indem wir die Bürgerrechte schützen und die Handlungsfähigkeit von Sicherheitsbehörden erhöhen und stärken möchten. Wir sagen: Mit diesem Gesetz werden wir das beides erreichen.

Sie stellen mit der Frage nach der Sicherung von Passwörtern auf den neu eingeführten § 15a des Telekommunikationsgesetzes ab.

(Stephan Thomae [FDP]: Telemediengesetz!)

Passwörter sind nach geltendem Recht Bestandsdaten, über die ein Auskunftsrecht besteht, und zwar dann, wenn die Staatsanwaltschaft das in einem Ermittlungsverfahren verlangt. Es ist heute schon häufig gesagt worden, auch ich sage es immer wieder gerne: Der Richtervorbehalt galt schon früher und auch jetzt, meine Damen und Herren.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Ach, er ist nicht neu? Ich dachte, er ist neu! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Es hieß die ganze Zeit, der ist neu!)

Nach § 14 Telemediengesetz – jetzt komme ich zu dem, was Sie gerade angesprochen haben – ist das Auskunftsrecht bisher aber nur begrenzt. Im neuen § 15a TMG ist nun geregelt, dass Telemediendienste, Mailprovider, Medien, Forenbetreiber und soziale Netzwerke auf Verlangen der Staatsanwaltschaft Bestandsdaten wie Passwörter herauszugeben haben. Diese sind nach Cloud-Zertifizierung verschlüsselt. Hier liegt also kein Eingriff in Bürgerrechte vor und auch kein Verstoß gegen IT-Sicherheitsrechte. In § 15a TMG ist genau geregelt, zu welchem Zweck die Auskunft erteilt wird, nämlich zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentlich-rechtliche Sicherheit und Ordnung. Das sind die beiden Bereiche, in denen das vorgesehen ist.

An welche Stellen geht das Ganze nun? Das sind doch die für Strafverfolgung oder für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden, Behörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Ich dachte, dafür gibt es noch keine Ermächtigung!)

Und auch Verfassungsschutzbehörden, Zoll- und Landesverwaltungen sollen gegebenenfalls, unter Richtervorbehalt, solche Daten erhalten können. Hier sagen wir als Union: Wir handeln rechtsstaatlich, weil hier der Richtervorbehalt gilt. Wir stärken damit Bürgerrechte und gleichzeitig auch die Polizei- und Sicherheitsbehörden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Würden wir das nicht machen, dann würde ja die europäische Datenschutz-Grundverordnung gelten. Da fragen wir uns: Wollen wir das wirklich? Nein, wir brauchen zielgenaue Gesetze für sichere Handlungsspielräume von Polizei, Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden in Deutschland. Deswegen: Lassen Sie uns dieses Gesetz in einem parlamentarischen Verfahren sachlich behandeln und nicht schon vorher zerreden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])