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(Quelle: Unsplash.com)

Aufstiegs-BAföG, Mietpreisbremse und Brexit

Die aktuelle Sitzungswoche im Plenum

In dieser Sitzungswoche wird der Bundestag über mehr Unterstützung bei beruflichen Fortbildungen und über die Verlängerung der Mietpreisbremse abstimmen. Außerdem debattieren unsere Abgeordneten über ein Mandat für die Brexit-Verhandlungen.

Mehr Geld bei Fortbildungen

Kosten für den Lehrgang, Geld für Unterrichts-Materialien – der finanzielle Aufwand für eine berufliche Weiterbildung ist nicht zu vernachlässigen. Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird bald noch besser unterstützt, denn die Förderleistungen werden ausgebaut – das will der Bundestag in der kommenden Woche beschließen.

Mehr als 700 Abschlüsse
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – oft auch „Aufstiegs-BAföG“ genannt – unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Diese Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die wichtigsten Verbesserungen:

  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. 
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
  • Mehrfache Förderung für jeden Einzelnen möglich
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

Mietpreisbremse wird um fünf Jahre verlängert

Der Bundestag wird über eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 abstimmen. Sie begrenzt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent.

Miete rückwirkend zurückfordern
Neu ist, dass Mieter künftig zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses zurückfordern können. Das Gesetz wird zudem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die preisdämpfenden Regelungen auch nach Ablauf von fünf Jahren weiter angewendet werden können. Hierzu soll es den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen.

Mandat für Brexit-Verhandlungen

Seit dem 1. Februar ist der Brexit gültig – und das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Jetzt muss schnell über die Zukunft verhandelt werden: Der Bundestag berät darum in der nächsten Sitzungswoche über einen Antrag der  Koalitionsfraktionen für „ein umfassendes Verhandlungsmandat für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit“ sowie „eine faire und enge Partnerschaft“.

Verlängerung der Darfur- und Südsudan-Missionen 

Bei den Auseinandersetzungen im Westen des Sudans sind seit 2003 Hunderttausende Menschen getötet und rund 2,7 Millionen vertrieben worden. Die „United Nations African Hybrid Mission in Darfur“ (UNAMID) ist eine von der UN und der Afrikanischen Union gemeinsam durchgeführte Friedensmission im Sudan. 

Der Bundestag hatte am 8. November 2012 die deutsche Beteiligung an UNAMID in der sudanesischen Region Darfur beschlossen – jetzt wird über die Fortsetzung dieser Mission beraten. Außerdem stimmt das Parlament über die Verlängerung des Bundeswehr-Einsatzes im Südsudan ab, hier sind unsere Soldaten im Zuge der UNMISS-Mission („United Nations Mission in the Republic of South Sudan“) unterwegs.

Gerechtigkeit für Opfer des NS-Regimes

Oft entschieden nur Willkür oder Zufall darüber, wen das Nazi-Regime als „asozial“ einstufte – darunter fielen etwa Wanderarbeiter, Obdachlose, aber auch Prostituierte. Dasselbe galt für die Bezeichnung „Berufsverbrecher“. Beide Gruppen inhaftierte man in KZ, wo Zehntausende von ihnen starben. Der Bundestag berät nun darüber, sie als Opfer anzuerkennen, ihnen im öffentlichen Bewusstsein und dem staatlichen Gedenken mehr Raum einzuräumen und die wissenschaftliche Erforschung ihrer Verfolgung zu intensivieren.