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Schild: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Quelle: picture alliance/Geisler-Fotopress)

Aufklärung der BAMF-Vorgänge muss weitergehen

Schuster: Eine Vielzahl an Behörden ermittelt

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat in einer Sondersitzung die Vorgänge in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausführlich behandelt. Die Ereignisse in Bremen seien zwar skandalös, aber bundesweit bislang einmalig, erklärte Armin Schuster, Obmann für die Unionsfraktion im Innenausschuss, im Anschluss.

Der Asylbetrug, wie er sich in der BAMF-Außenstelle zugetragen habe, könne nicht auf das gesamte Bundesamt übertragen werden, bilanziert Schuster nach der Anhörung. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hält er für überdimensioniert und nicht zielführend. Denn: Laut Schuster ermittelten nicht nur die Staatsanwaltschaft und der Bundesrechnungshof, sondern auch die Bundespolizei, der Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sachdienlich mehr könne ein Untersuchungsausschuss nicht liefern. „Wer diesen Untersuchungsausschuss befürwortet, hat wohl eine andere Motivation, als die Qualität im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu steigern“, unterstreicht Schuster.

Keine Hinweise auf Aufenthaltsrecht für Gefährder

Bei der Befürchtung, durch die mutmaßlichen Fehler in Bremen hätten sog. Gefährder ein Aufenthaltsrecht bekommen, gibt der Unions-Innenexperte Entwarnung. Sicherheitsüberprüfungen hätten ergeben, dass es „keinen Bezug zu irgendeinem Terrorgefährder“ gebe, so Schuster.

Sondersitzung des Innenausschuss am 29. Mai 2018
Bild: Presse-Andrang vor der Sondersitzung des Innenausschuss am 29. Mai 2018

Viele Entscheidungen wurden gerichtlich überprüft

Auch Stephan Harbarth, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, warnte bereits vor der Bundestags-Anhörung davor, nicht vorschnell Schlüsse auf die Qualität der Arbeit des Bundesamtes insgesamt zu ziehen. So habe das BAMF im selben Zeitraum, in dem es in Bremen zu rund 4000 Korruptionsfällen gekommen sein soll, deutschlandweit fast 1,6 Millionen Entscheidungen getroffen. „Viele dieser Entscheidungen sind gerichtlich überprüft und nicht beanstandet worden“, so Harbarth. Darüber hinaus habe das BAMF seine Qualitätssicherung beständig weiterentwickelt. 

Fehler konsequent beseitigen!

Dennoch plädiert Harbarth dafür, die entsprechenden Verfahren trotzdem weiter zu verbessern. „Sollte der Bremer Fall aufgrund von Baufehlern im System möglich geworden sein, müssen wir diese mit aller Konsequenz beseitigen“. Das sieht auch Innenexperte Schuster so: Auch andernorts gebe es bei der Behörde Qualitätsdefizite, was die Anwendung des Asylrechts betreffe. Deshalb mahnt Schuster gesetzgeberische Konsequenzen für den Ablauf der Asylverfahren an. 

Gründliche Aufklärung muss weitergehen

Die Unionsfraktion will auch weiterhin eine umfängliche Aufklärung der Vorgänge in der BAMF-Außenstelle. Unrechtmäßige Bewilligungen von Asylanträgen, zu denen es zwischen 2013 und 2016 in Bremen gekommen sein soll, dürfen sich nicht wiederholen. Die Manipulationsvorwürfe gegen die dort zuständigen Beamten, wie auch gegen Rechtsanwälte, Übersetzer und Ärzte, müssen lückenlos aufgeklärt werden.