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(Quelle: dpa/pa)

Anspruch auf Familiennachzug abgeschafft

Bundesrat macht den Weg für Neuregelung des Familiennachzuges frei

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Neuregelung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte zugestimmt. Die Regelungen werden am 1. August 2018 in Kraft treten und den Nachzug auf monatlich 1000 Angehörige begrenzen.

Mit der Neuregelung ab 1. August wird ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht. Der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder formulierte es nach der Abstimmung im Bundestag Ende Januar so: "Ein neues Gesetz wird dann die genauen Ansprüche regeln und formulieren, wer kommen darf.“ Damit sei klar, es finde kein weiterer Zuzug nach Deutschland statt. Dem haben jetzt auch die Länder im Bundesrat zugestimmt.

Union löst Versprechen ein

Für Innenpolitiker Stephan Mayer ist aber vor allem eines wichtig: Mit dem Gesetz wird der bislang geltende Anspruch auf Familiennachzug für diese Personengruppe abgeschafft! „Damit lösen CDU und CSU ein wesentliches Versprechen ein und sorgen für eine weitere Ordnung und Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland“, so Mayer. Dies sei vor allem im Sinne unserer Kommunen und leiste einen Beitrag zum Erhalt des gesellschaftlichen Friedens in unserem Land.

Härtefälle bleiben möglich

Für besondere Einzelschicksale gilt wie bisher eine Härtefallregelung. Für die Unionsfraktion stellt der eingeschränkte, subsidiäre Schutz grundsätzlich einen Schutz auf Zeit dar. So müssen subsidiär Geschützte Deutschland - etwa nach dem Ende des Bürgerkrieges in Syrien - wieder verlassen.