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Polizeibeamte an Silvester in Berlin
(Quelle: picture alliance/dpa)

Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte hart bestrafen

Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, verurteilt die Übergriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter um den Jahreswechsel scharf. Sie verlangt: „Der Rechtsstaat muss Angriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte konsequent entgegentreten.“

Es sind bedrückende Meldungen: Am Silvesterabend gab es zahlreiche Angriffe auf Einsatzkräfte. So wurden Rettungskräfte mit einer Schusswaffe bedroht, Polizisten und Feuerwehrmänner mit Böllern beworfen. Drei Jugendliche schossen am Neujahrstag mit einer Schreckschusspistole auf Einsatzfahrzeuge der Polizei. Umherstehende Jugendliche feuerten sie dabei an.

Der Staat muss Einsatzkräfte schützen

„Polizisten haben den Auftrag, für die Sicherheit jedes Einzelnen zu sorgen, und halten dafür jeden Tag den Kopf hin“, betont Winkelmeier-Becker. „Der Staat muss alles dafür tun, damit sie ihrer wichtigen Arbeit ohne Einschränkung nachgehen können.“

Härtere Strafen durchgesetzt

Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind leider keine Seltenheit. Auf Initiative der Union hat der Bundestag deshalb im vergangenen Jahr die Strafvorschriften zum Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften verschärft. So wurde ein neuer Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ geschaffen. Im Paragrafen 114 sind nun Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vorgesehen. Damit wird künftig Gewalt gegen Polizisten auch schon bei allgemeiner Diensthandlungen unter Strafe gestellt.

Gesetze konsequent anwenden

Die Gerichte müssten nun die Strafgesetze auch konsequent anwenden, verlangt Winkelmeier-Becker. Die Gerichte hätten beispielsweise auch die Möglichkeit, Fahrverbote gegen Straftäter zu verhängen. „Ein solches Fahrverbot hinterlässt gerade bei jungen Krawallmachern oft mehr Wirkung als eine Geld- oder Bewährungsstrafe“, macht Winkelmeier-Becker deutlich. Bei volljährigen Kriminellen müsse außerdem das Erwachsenenstrafrecht konsequent zur Anwendung kommen: „Es ist nicht hinnehmbar, dass 18-, 19- oder 20-jährige Täter in einem Großteil der Fälle noch nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht“, äußert die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion ihren Unmut. Der Gesetzgeber müsse hier ein klares Signal setzen, dass kriminelles Verhalten nicht geduldet wird.

Respekt und Wertschätzung

Klar ist: Der Schutz von Polizei- und anderen Einsatzkräften hat für CDU und CSU oberste Priorität. Für die Unionsfraktion ist das nicht zuletzt ein Ausdruck für den Respekt und die Wertschätzung, die Menschen entgegengebracht wird, die für die Durchsetzung von Recht und Gesetz oft ihren Kopf hinhalten müssen.