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Alexander Throm: "Gefährder sind eine ganz besondere Gruppe in der Kriminalität"

Rede zu Präventivgewahrsam für Gefährder

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz unserer Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen ist sicherlich eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Sicherheitsbehörden, aber auch eine der herausforderndsten und schwierigsten. Der Schutz vor zukünftigen Taten ist schwierig, es ist schwer greifbar. Bei Gefährdern handelt es sich nicht um gewöhnliche Kriminelle, sondern um ideologisch verblendete Fanatiker, die nahezu unberechenbar sind, und Gefährder erklären sich selbst zu Feinden unserer Gesellschaft und unserer freiheitlichen Art, wie wir leben, und nutzen dazu gerade unsere grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegen uns aus. Insofern – das will ich damit deutlich machen – sind Gefährder eine ganz besondere Gruppe in der Kriminalität, die wir nicht mit den gewöhnlichen Maßnahmen greifen können. Besondere Herausforderungen erfordern auch eine besondere Herangehensweise bei der Sicherungsverwahrung, im Bereich der Abschiebung, der Abschiebehaft und auch der Überwachung.

Die AfD schlägt uns heute quasi eine Generallösung vor: Wir nehmen alle Gefährder einfach mal eine gewisse Zeit in Haft, und dann wird alles gut. Es ist typische Vorgehensweise der AfD, für komplexe, schwierige Sachverhalte einfache Lösungen zu präsentieren, die aus verschiedenen Gründen, verfassungsrechtlichen, aber auch praktischen, nicht greifen können. Kollege Frei hat es schon gesagt: Wir haben in den Ländern – diese sind für die Gefahrenabwehr zuständig – bereits entsprechende Regelungen. Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn man diese, etwa im Rahmen eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes, aneinander anpassen könnte.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Martin Hess [AfD])

Ich möchte das Augenmerk, Herr Kollege Hess, auf einen anderen Punkt legen, auf das Thema Sicherungsverwahrung. Bereits 2017 haben wir die Staatsschutzdelikte in den Tatbestandskatalog aufgenommen. Hier müsste vielleicht noch ein bisschen nachgeschärft werden, etwa hinsichtlich des Werbens und Rekrutierens von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen. Da brauchen wir ein höheres Strafmaß, damit dies auch zum Katalog gehört und eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.

Wir müssen auch darüber nachdenken, ob wir bei terroristischen Tätern – sie waren oder sind ja schon in Haft –, die zukünftig noch als Gefährder eingestuft werden, eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ermöglichen wollen. Ich weiß, dies ist rechtsstaatlich schwierig. Aber wir müssen dies prüfen; denn besondere Gruppen der Kriminalität, der Gefährdung erfordern auch besondere Maßnahmen. Wir haben bisher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ausschließlich die Gruppe der Sexualstraftäter als Beurteilungsmaßstab, nicht die der Gefährder. Deswegen sollten wir als Parlament, als Gesetzgeber hier rangehen. Das hätte auch den Vorteil, dass wir Gefährder mit deutschem Pass oder Ausländer, die wir, aus welchen Gründen auch immer, nicht abschieben können, mit dieser Maßnahme zumindest in Teilen greifen können. Es gibt ein trauriges Beispiel, wo dies gewirkt hätte, nämlich beim Dresdner Attentäter. Dieser hat sich in der Haft weiter radikalisiert. Da hätte es, wenn wir so weit gehen, die Möglichkeit gegeben, ihn weiter in Haft zu lassen.

Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich finde, wir müssen auch beim Thema Abschiebung deutlich besser werden. Wer selbst erklärt, Feind dieser Gesellschaft zu sein, hat keinen Schutz verdient, auch nicht den Schutz vor Abschiebung. Deswegen war es richtig, dass bei den Syrern der generelle Abschiebestopp aufgehoben wurde. Gerade bei der Gruppe der Gefährder – ich persönlich gehe gar nicht mal so weit, zu sagen: bei der Gruppe der Straftäter – muss es uns gelingen, diese tatsächlich zurückzuführen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)