Skip to main content

Alexander Hoffmann: "Das Opfer einer Beleidigung oder Denunziation im Netz verfügt über Bürgerrechte"

Rede zu Freiheit im Internet

Dem Titel des Antrages können wir noch etwas abgewinnen. Auch wir stehen für Freiheit im Netz und für starke Bürgerrechte in der digitalen Welt. Wenn man sich aber die Begründung zu diesem Antrag durchliest, hat man das Gefühl, die AfD lebt in ihrer eigenen Welt.

Bereits die Behauptung, dass es eine „Privatisierung“ des Strafrechts gebe, ist nicht zutreffend. Das Strafrecht besteht aus Strafen und Sanktionen. In keinem der von der AfD benannten Bereiche wurden Strafen und Sanktionen an Private übertragen.

Wenn die AfD-Fraktion dabei auf die Löschung von Posts durch Plattformbetreiber zum Beispiel im Netzwerkdurchsetzungsgesetz anspielt, so muss man sagen, dass es sich hier eher um Folgenbeseitigungsansprüche handelt. Diese entstammen aber dem Institut der Störerhaftung. Dieses Institut wiederum ist jedoch seit Jahrzehnten im deutschen Recht etabliert. Und die AfD erklärt an keiner Stelle ihres Antrages, warum das im Internet nicht gelten soll, zumal im Netz die Rückholbarkeit von rechtswidrigen Inhalten ohnehin die Hauptherausforderung ist. In rasender Geschwindigkeit verbreiten sich Beiträge, eben auch illegale, um die Welt. Darauf gehen die Verfasser des Antrages überhaupt nicht ein.

An der Stelle möchte ich deshalb darauf hinweisen, dass jede Tageszeitung vorab prüfen muss, ob zum Beispiel ein Leserbrief falsche oder rechtswidrige Inhalte aufweist. Das ist nämlich nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt – was die AfD permanent unterschlägt. Hier muss auch ein Privater Sorge für das tragen, was über sein Medium veröffentlicht wird. Warum soll das im Netz, wo Plattformen Milliarden verdienen, anders sein?

Bei der weiteren Lektüre des Antrages wusste ich dann nicht mehr genau, ob das noch ernst oder selbstironisch gemeint ist, was da steht. Da schreibt die AfD-Fraktion tatsächlich, dass sie den öffentlichen Diskurs fördern und erhalten wolle. Das behauptet ausgerechnet die Fraktion, die Zwischenfragen hier im Haus nur selten zulässt. Das behauptet die Fraktion, die mit zusammengeschnittenen Videos und eigenem Fernsehkanal den Menschen ihre eigene Wahrheit vorgaukelt. Das schreibt ausgerechnet die Fraktion, deren Mitglieder Talkshows verlassen, wenn es nicht in die gewünschte Richtung geht. Dieser Satz, wonach man angeblich den öffentlichen Diskurs fördern und erhalten wolle, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.

Kurz zurück zur Überschrift des Antrags: Wenn die AfD tatsächlich Bürgerrechte im Internet will, dann möchte ich darauf hinweisen, dass auch das Opfer einer Beleidigung oder Denunziation im Netz über Bürgerrechte verfügt. Diese wollen wir gerade mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz schützen. Auch der Urheber, dessen geistiges Eigentum rechtswidrig im Netz hochgeladen wird, womit ein Plattformbetreiber wie YouTube Geld verdient, verfügt über Bürgerrechte. Diese wollen wir mit dem europäischen Urheberrecht stärken. Auch die Opfer im Bereich von Missbrauch und Kinderpornografie sind Träger von Bürgerrechten und Menschenrechten. Solche Straftaten können wir aber ohne Vorratsdatenspeicherung nicht bekämpfen. Diese Beispiele zeigen letztlich sehr deutlich, wie einseitig der AfD-Antrag ist. Daher lehnen wir ihn auch ab.