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Dr. Volker Ullrich: "Wohnen ist eine große soziale Frage unserer Zeit"

Rede zur Regelungen über die zulässige Miethöhe

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Wohnen und Miete – wie Wohnen in großen Städten bezahlbar bleibt“ ist eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit. Es gibt hier verschiedene Problemlagen. Es gibt Menschen, die in die Städte ziehen und sich fragen: Wie finde ich eine Wohnung? Es gibt Menschen, deren Leben sich ändert, die deshalb eine andere Wohnung suchen. Es gibt auch Menschen, die von einer Änderungskündigung betroffen sind und im gleichen Viertel bleiben wollen, wo sie aber nur noch zu höheren Preisen weiter mieten können. Und es gibt Menschen, die ein Eigenheim suchen, als Altersvorsorge oder für ihre Familie. Für all die verschiedenen Problemlagen hat die Politik differenzierte Antworten. Deswegen stört mich heute bei dieser Debatte auch die Schwarz-Weiß-Malerei: Die Mietpreisbremse wirkt nicht, dies wirkt nicht, das wirkt nicht. Es geht um ein Gesamtkonzept, und dieses Gesamtkonzept, meine Damen und Herren, legen wir vor.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will mit der verfassungsrechtlichen Lage beginnen. Es ist eben gesagt worden, die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig. Das ist nachweislich falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2019 im Nichtannahmebeschluss eindeutig geurteilt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist und eine Schrankenbestimmung des Eigentums aus einem legitimen Zweck darstellt, nämlich damit der Mietpreisanstieg in den großen Städten berechtigterweise gedämpft werden kann. Ich bitte Sie alle, diesen Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD] – Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Das enthebt Sie nicht der Verantwortung, mehr Wohnraum zu beschaffen!)

Aber wenn wir über den Aspekt der verfassungsmäßigen Ordnung sprechen, dann darf man bei der Frage des Mietendeckels in Berlin nicht mit Umfragen argumentieren, mit 60 oder 70 Prozent Zustimmung. Unabhängig davon, wie das Umfragedesign aussieht, muss man sagen: Die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Frage, wie stark in das Eigentumsgrundrecht eingegriffen werden darf, ist kein Gegenstand von Umfragen, sondern der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Grundgesetzes.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Herr Kollege Ullrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bayram? – Sagen Sie Ja oder Nein.

 

Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU):

Ja, bitte.

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Danke. – Frau Bayram.

 

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege. Was sagen Sie denn dazu, dass das Bundesverfassungsgericht heute einen Eilantrag gegen den Mietendeckel abgelehnt hat?

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wegen „zu früh“, nicht in der Sache! – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Aus formalen Gründen!)

 

Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU):

Das wird wahrscheinlich daran liegen, dass das Berliner Gesetz offenkundig noch gar nicht ausgefertigt ist.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau so ist es!)

Ein Gesetz, das noch gar nicht ausgefertigt ist, hat noch keine rechtliche Wirkung nach außen. Deswegen ist da ein Eilantrag völlig unsubstanziiert. Das sollten Sie auch wissen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vor diesem Hintergrund trage ich das sehr mit Fassung. Lassen wir doch diese Frage in Karlsruhe diskutieren.

(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, worum es uns heute geht. Wir werden heute über einen kleinen Ausschnitt unserer Wohnbaupolitik diskutieren, nämlich die Frage, die wir uns nach wie vor stellen, wie wir verhindern können, dass gerade in angespannten Wohnungsmärkten der Anstieg der Mietpreise weiter steigt. Wir wollen, dass der Anstieg weiter ein Stück weit gedämpft wird. Wenn man sich das Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2020 ansieht, dann stellt man fest, dass zum ersten Mal seit vielen Jahren der Anstieg abgeflacht ist. Das zeigt auch, dass diese isolierte Maßnahme Wirkung entfaltet.

(Beifall der Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU] und Dr. Eva Högl [SPD])

Vor diesem Hintergrund ist es, glaube ich, durchaus ein berechtigtes Anliegen, die Rügefrist auf 30 Monate zu verlängern, weil wir damit einen Interessenausgleich zwischen der Lage der Vermieter und der der Mieter herbeiführen, weil einerseits der Mieter, der froh ist, überhaupt eine Wohnung zu finden, in der Situation oftmals nicht gleich rügen wird. Andererseits gibt es für den Vermieter, wenn er ein Stück weit die Gefahr sieht, zu viel verlangte Miete auch nach mehreren Monaten zurückzahlen zu müssen, auch einen ökonomischen Anreiz, von vornherein die richtige Bestandsmiete zu offenbaren. Das ist sozusagen der Interessenausgleich, den wir in diesem Gesetz vornehmen, und ich glaube, das ist ein angemessener Kompromiss in einem großen Ganzen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich will zum Schluss noch einmal darauf hinweisen, dass es in unserer Politik nicht allein um die Regulierung der Miethöhe geht. Im Jahr 2019 gab es 350 000 Baugenehmigungen. Das ergibt insgesamt mit den schon existierenden Baugenehmigungen einen Überhang an Baugenehmigungen von 700 000. Wir haben die steuerliche Förderung für den Wohnungsbau eingeführt. Das Wohngeld wurde zweimal erhöht und dynamisiert. In den Jahren 2020 und 2021 bekommen die Länder 2 Milliarden Euro für den Wohnungsbau. Das sollten die Länder übrigens auch ausgeben; da liegt die Verantwortung bei den Ländern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Darüber hinaus hat die Baulandkommission Vorschläge gemacht, wie wir einerseits über die Vorschriften für das Bauen und andererseits im Rahmen der Bauleitplanverfahren mehr Flächen zur Verfügung stellen können. Das alles ergibt das Gesamtkonzept, über das ich spreche.

Wohnen ist eine große soziale Frage unserer Zeit. Die Probleme zu lösen, ist nur differenziert möglich. Wir werden heute einen weiteren wichtigen Baustein beschließen. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)