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Albert Rupprecht, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Fotograf: Tobias Koch )

Rupprecht: Fortbildungen werden attraktiver

Kurzunterview mit Albert Rupprecht

Mit der beschlossenen Gesetzesänderung werden berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver gemacht. Dazu werden die Leistungen verbessert, die Fördermöglichkeiten erweitert und strukturelle Modernisierungen vorgenommen.  Dazu drei Fragen an und drei Antworten von Albert Rupprecht, dem bildungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Herr Rupprecht, was ist das Aufstiegs-BAföG?

Albert Rupprecht: Das Aufstiegs-BAföG ist das BAföG in der beruflichen Bildung. Es hilft mit vielfältigen Förderangeboten beim beruflichen Aufstieg. Neu wird ab dem 1. August eine Förderung über alle drei Fortbildungsstufen möglich sein, also beispielsweise vom Gesellen zum Kfz-Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk. Damit kann über die berufliche Fortbildung die zweithöchste Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR-7) erreicht werden, die im akademischen Bereich dem Master-Abschluss entspricht.

Wie sieht das konkrete Förderangebot ab dem 1. August 2020 aus?

Rupprecht: Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 50 Prozent der Kosten. Kostet ein Meister-Kurs beispielsweise 8.000 Euro, halbiert sich der Betrag auf 4.000 Euro, die als zinsgünstiges Darlehen finanziert werden können. Wird die Fortbildung in Vollzeit absolviert, kann zudem ein Unterhaltszuschuss beantragt werden, dessen Höhe vom Einkommen und Vermögen abhängig ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Für Familien erhöht sich der Beitrag zum Unterhalt nochmals und Alleinerziehende können zusätzlich noch eine Pauschale zu den monatlichen Betreuungskosten pro Kind (bis 14. Lebensjahr) von 150 Euro erhalten. Und wer nach Abschluss der Fortbildung ein Unternehmen gründet oder übernimmt, bekommt das restliche Darlehen vollständig erlassen.

Wie ist der Weg zur Förderung?

Rupprecht: Ansprechpartner sind die Förderämter in den jeweiligen Bundesländern. Eine aktuelle Liste der zuständigen Förderämter ist im Internet abrufbar unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de. Dort gibt es Beratung und Unterstützung für die Beantragung.