Pressemitteilung

Schuldnerberatung ist Verbraucherschutz

Beratungssituation

Mit dem heutigen Beschluss des Schuldnerberatungsdienstegesetzes wird der Zugang für Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Schuldnerberatungen gesetzlich sichergestellt. Dazu erklärt Sebastian Steineke, Verbraucherschutzbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

 "Schuldnerberatung ist Verbraucherschutz pur! Sie hilft überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Finanzen in den Griff zu bekommen und sie vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen. Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir ein neues Stammgesetz und sichern damit den Zugang zu Schuldnerberatungen. In der Anhörung waren sich alle Sachverständigen einig, dass dafür im Grundsatz Kostenfreiheit geboten wäre. Das haben wir sowohl durch den Änderungsantrag zum Gesetz als auch in unserem Entschließungsantrag nochmal hervorgehoben. Nur noch in 'besonders begründeten Ausnahmefällen' können begrenzte Entgelte erhoben werden. Für die Zukunft brauchen wir aber vor allem eines ganz deutlich: eine zukunftsfähige Finanzierungsstruktur für unsere Schuldnerberatungen. Daher ist unsere Forderung an die Bundesregierung im Entschließungsantrag, gemeinsam mit den Ländern zu klären, wie man die Schuldnerberatung zukünftig auf eine vernünftige und strukturierte finanzielle Grundlage stellen kann. Die Digitalisierung der Schuldnerberatungsprozesse und des Verbraucherinsolvenzverfahrens sind dabei ebenfalls von zentraler Bedeutung, um einerseits die Kostenstruktur zu halten und um andererseits die Prozesse zu verschlanken und zu beschleunigen. Hier sind wir gespannt auf den Bericht der Bundesregierung, den unser Entschließungsantrag ebenso als Forderung beinhaltet."