Pressemitteilung

Mehr Rückenwind für beruflichen Aufstieg

Zimmermann bei der Arbeit

Heute findet im Bundestag die erste Lesung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes statt. Dazu können Sie die bildungspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König, wie folgt zitieren:

„Beruflicher Aufstieg darf nicht am Geld scheitern. Deshalb stärken wir das Aufstiegs-BAföG gezielt: Ab dem kommenden Jahr steigen die Förderhöchstbeträge auf 18.000 Euro, die Unterstützung für das Meisterprüfstück verdoppeln wir auf 4.000 Euro. Wer die Fortbildungsprüfung besteht und ein KfW-Darlehen nutzt, erhält künftig 60 Prozent Darlehenserlass. Arbeitgeberzuschüsse werden nicht mehr angerechnet, und Alleinerziehende bekommen einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro monatlich je Kind.

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sind Fach- und Führungskräfte auf Spitzenniveau. Ihr Beruf steht in Anspruch und Leistung einem Studium in nichts nach. Sie sichern Qualität, bilden den Nachwuchs aus und treiben Innovation voran. Diese Leistung verdient Anerkennung und verlässliche Förderung.

Außerdem bauen wir bürokratische Hürden ab: Es braucht verständliche Anträge, funktionierende digitale Verfahren und schnelle Entscheidungen. Im parlamentarischen Verfahren prüfen wir, wo sich Abläufe vereinfachen lassen. Bund und Länder stehen dabei gemeinsam in der Verantwortung, damit die Förderung schnell und verlässlich bei den Menschen ankommt.“

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