Pressemitteilung

Europäische Menschenrechtskonvention ist Teil kollektiver Sicherheit

Beitrag zu Frieden und Freiheit in Europa 

Am 4. November 1950 unterzeichneten Vertreter aus zehn Staaten, darunter Deutschland, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Altenkamp:

„Der Schutz der Menschenrechte ist ein wesentlicher Bestandteil kollektiver Sicherheit in Europa. Die Mitgliedstaaten des Europarates, der im Mai 1949 gegründet wurde, um eine Aushöhlung der Menschenrechte in Demokratien zu verhindern, verpflichten sich zur Einhaltung der EMRK. Grundidee der Konvention ist es, totalitäre Regierungen zu verhindern, die die Rechte der eigenen Bürger missachten und mit hoher Wahrscheinlichkeit aggressiv gegen Nachbarstaaten vorgehen. 

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine lehrt uns: Die Achtung von Menschenrechten, Demokratie und Frieden in Europa ist nicht selbstverständlich. Der Europarat muss effektiver als Frühwarnsystem funktionieren und entschlossener gegen Verstöße gegen die EMRK vorgehen. Russland wurde nach dem Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Dem ging die Annexion der Krim und das Ignorieren von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch Russland voraus.

Die EMRK ist ein Meilenstein internationalen Rechts und bildet den Kern des europäischen Menschenrechtsschutzes. Die Menschenrechtskonvention sichert die Rechte von mehr als 700 Millionen Menschen in 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über ihre Einhaltung. 

Die universellen Menschenrechte müssen wir mehr denn je als historische Errungenschaft begreifen, sie verteidigen und die sie schützenden Institutionen stärken.“