Pressemitteilung

EmpCo-Richtlinie: Anpassung verhindert unnötige Vernichtung einwandfreier Ware

Diese Woche findet im Plenum die 2./3 Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts statt. Hierzu erklärt der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:

„Damit bringen wir eine notwendige Anpassung auf den Weg. Niemand kann wollen, dass einwandfreie Produkte vernichtet werden, nur weil sich rechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ändern. Die geplante Regelung schafft einen dringend benötigten Handlungsspielraum. Unternehmen können im Einzelfall abwägen, ob ein Abverkauf trotz einer nicht vollständig angepassten Produktaufmachung vertretbar ist – insbesondere dann, wenn eine Änderung nicht mehr möglich wäre und andernfalls große Mengen einwandfreier Ware vernichtet werden müssten. Die Umsetzung von

Nachhaltigkeitsvorgaben darf nicht dazu führen, dass Ressourcen verschwendet und funktionierende Produkte vernichtet werden. Wer Umwelt- und Ressourcenschutz ernst nimmt, muss auch verhindern, dass aus rein formalen Gründen einwandfreie Waren zu Abfall werden. Eine pauschale Verlängerung der Abverkaufsfrist war aus europarechtlichen Gründen nicht möglich."

Teilen & Empfehlen