Bundestag beschließt mehr Freiheit für die Forschung
Innovationsfreiheitsoffensive nimmt Fahrt auf – Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisiert
Heute wurde im Deutschen Bundestag die Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Inge Gräßle, und der forschungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Florian Müller:
Inge Gräßle: „Wir geben der Forschung mehr Freiheit und entfesseln sie von kleinteiliger Förderbürokratie. Der Forschungsmittelstand in Deutschland hat über viele Jahre unter der Verwaltungspraxis zum Besserstellungsverbot schwer gelitten. Mit dieser Praxis haben wir heute Schluss gemacht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hierfür über drei Jahre gekämpft. Ich freue mich, dass wir die von uns entwickelte Problemlösung jetzt umsetzen konnten.“
Florian Müller: „Wir treiben den Bürokratierückbau in der Forschung voran. Der Staat hat sich bei der Auslegung des Besserstellungsverbotes über Jahre im Nanomanagement verloren. Genau das ändern wir jetzt. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen können künftig wettbewerbsfähige Gehälter zahlen, ohne sich durch unpraktikable bürokratische Einzelfallprüfungen kämpfen zu müssen. Zusätzlich nehmen wir vier weitere vom Bund auf Dauer finanzierte Forschungseinrichtungen unter das Dach des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes auf und setzen damit vor Ort neue Kräfte frei. Damit kommen wir im Deutschen Bundestag einen wichtigen Schritt im Rahmen unserer Innovationsfreiheitsoffensive voran.“