Thema des Tages

„Zentrale Verkehrsprojekte bekommen Vorrang“

  • Björn Simon über das Infrastruktur-Zukunftsgesetz
  • Planungs- und Verwaltungsverfahren werden beschleunigt
  • Geld allein baut keine Brücken oder Straßen

Die Infrastruktur in Deutschland ist in die Jahre gekommen. Schienen, Straßen und Brücken werden oft zu Sanierungsfällen – jüngstes Beispiel: die Bonner Nordbrücke. Damit zügig gebaut und repariert werden kann, müssen die bürokratischen Mühlen schneller mahlen. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz schafft dafür die Voraussetzungen. Dazu ein Gespräch mit dem verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Björn Simon.

Herr Simon, um die Infrastruktur auf Vordermann zu bringen, steht ein Sonderfonds von 500 Milliarden Euro zur Verfügung. Warum reicht Geld alleine nicht?

Simon: Geld allein nützt nichts, wenn es nicht abgerufen werden kann. Mit Geld allein saniert man keine Brücken oder Schienen, wenn die Behörden nicht mitspielen, wenn sie Projekte aufhalten oder aufhalten müssen, weil Vorschriften im Weg stehen. Deshalb müssen wir schneller planen, genehmigen und bauen. 
Mit dem Infrastrukturgesetz geben wir Gas. Wir definieren klar, welche Infrastrukturen für Deutschland strategisch bedeutsam sind – und die bekommen dann Vorrang. Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauchen wir schlankere und effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren

Welche Hebel haben Sie nun in der Hand, damit schneller gebaut wird?

Simon: Wir setzen zentrale Infrastrukturvorhaben wegen ihrer erheblichen Bedeutung ins überragende öffentliche Interesse. Zentrale Verkehrsprojekte bei Schiene, Straße, Wasserstraßen und Flughäfen erhalten diesen Status per Gesetz. In Abwägungsentscheidungen erhalten sie damit Vorrang vor anderen Belangen. Von den neuen Regelungen profitieren künftig beispielsweise große Neubauvorhaben wie die Rheinspange zwischen Bonn und Köln (A 553) oder der Weiterbau der A 20 in Niedersachsen.

Ein Abbau von Schutzstandards im Umweltbereich ist damit nicht verbunden. Bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft stehen für Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses künftig drei gleichrangige Möglichkeiten zur Verfügung, wie man vorgehen kann: einen Ausgleich schaffen, für Ersatz sorgen oder Ersatzgeld zahlen. Zudem werden Planfeststellungsverfahren künftig von Anfang bis Ende ausschließlich digital durchgeführt. Der Verzicht auf Papierkram beschleunigt die Sache enorm.

Welche bürokratischen Hürden werden abgebaut?

Simon: Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen entstehen zusätzliche Beschleunigungseffekte. Die Raumverträglichkeitsprüfung für Bundesfernstraßen, Wasserstraßen, Schienenwege des Bundes, Straßenbahnen und Pumpspeicherkraftwerke entfällt grundsätzlich, sofern das jeweilige Land nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht. Auch das Linienbestimmungsverfahren – also die Festlegung des Streckenverlaufs – bei Bundesfernstraßen wird künftig verwaltungsintern durchgeführt. Das kommt künftig ohne eigenständige Umweltverträglichkeitsprüfung aus.
 

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