- Bundestag beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz
- Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt
- Für Wachstum, Wohlstand und Sicherheit
Baufällige Brücken, marode Gleise, geflickte Straßen: Die Infrastruktur in Deutschland ist in die Jahre gekommen. Damit gebaut und saniert werden kann, braucht es nicht nur Geld. Vor allem müssen die bürokratischen Mühlen schneller mahlen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden Planungs- und Genehmigungsverfahren entschlackt und beschleunigt. Damit das gelingt, gibt es ein Zauberwort im Gesetz: „überragendes öffentliches Interesse“.
Um die Modernisierung von Brücken und Straßen, Schienen und Wasserstraßen zu ermöglichen, hat die unionsgeführte Koalition zu Anfang der Wahlperiode ein „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ von 500 Milliarden auf die Beine gestellt. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird nun die Voraussetzung geschaffen, dass „das zusätzliche Geld aus dem Sondervermögen auch zügig in unsere Infrastruktur fließen kann“, sagt der verkehrspolitische Sprecher Björn Simon: „Wir straffen die Planungs- und Genehmigungsprozesse, gestalten die Verfahren einfacher, effizienter und bauen überflüssige Bürokratie ab.“
Investitionsentscheidungen werden erleichtert
Laut Simon profitieren davon alle Verkehrsträger gleichermaßen. Als Beispiele nennt er den Ausbau von Rastanlagen, Ersatzneubauten von Brücken oder vierspurigen Bundesstraßen, die Elektrifizierung von Bahnstrecken oder den Ausbau von Flughäfen und Wasserstraßen. Berichterstatter Daniel Kölbl weist darauf hin, dass mit dem Gesetz der Weg für zusätzliche Investitionsentscheidungen geebnet wird.
Vorrang für Projekte im überragenden öffentlichen Interesse
Eine moderne, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Nur mit ihr kann die Wirtschaft wachsen. Nur so wird Wohlstand gesichert. Sie ist wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen, für die Daseinsfürsorge – besonders im ländlichen Raum. Nicht zuletzt dient sie aber auch der Sicherheit und der Verteidigungsfähigkeit, also dem Schutz von Leib und Leben. Genau dies bringt die Formulierung „im überragenden öffentlichen Interesse“ zum Ausdruck. Wenn Infrastruktur-Projekte im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen, dann bekommen sie Vorrang vor anderen Projekten.
Das Gesetz erleichtert auch die Investition von Kommunen in Infrastrukturmaßnahmen, wie Klaus Mack hervorhebt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik. Bislang standen finanzschwache Kommunen vor dem Problem, dass sie Fördermittel nicht abrufen konnten, weil sie den erforderlichen Eigenanteil nicht aufbringen konnten. Dieser Zwang zur Kofinanzierung wird nun außer Kraft gesetzt, wenn der Eigenanteil aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität bestritten wird. „Damit setzt der Bund ein klares Signal für mehr kommunale Investitionen“, betont Mack.