„Gerade beim Vollzug von notariell beurkundeten Immobilienverträgen ist es nicht mehr zeitgemäß, wenn Unterlagen noch ausgedruckt, verschickt, wieder eingescannt und Daten anschließend von Hand übertragen werden müssen. Wir bauen mit diesem Gesetz Medienbrüche zwischen Notarinnen und Notaren, Gerichten und Behörden ab, beschleunigen Verfahren und reduzieren Fehlerquellen.
Als CDU/CSU haben wir im parlamentarischen Verfahren wichtige Verbesserungen erreicht. Notare werden Steueridentifikationsnummern künftig über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern in einem maschinellen Verfahren abfragen können. So können sie ihrer Pflicht, bei Veräußerungsanzeigen die Steueridentifikationsnummer anzugeben, unkomplizierter nachkommen. Wichtig ist auch: Wir treiben die nächsten Schritte hin zu maschinenlesbaren Gerichtsentscheidungen voran, bei Genehmigungsbeschlüssen, Negativattesten und Rechtskraftzeugnissen, die Gerichte an Notare übersenden.
Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss den Bürgerinnen und Bürgern, der Praxis und der Verwaltung konkret helfen. Genau das leistet dieses Gesetz: weniger Papier, weniger Doppelarbeit, schnellere Abläufe und mehr Verlässlichkeit.“