„Der Rechtsstaat darf nicht einfach zusehen, wie Täter Alltagsgegenstände zu Waffen machen und sich Bedrohungen ins Digitale verlagern. Wir passen unser Strafrecht der Realität an. Wir wollen gezielt Lücken im Terrorismusstrafrecht schließen, den Schutz vor Einzeltätern und Anschlägen mit Tatmitteln wie Fahrzeugen und Messern verbessern sowie den Strafrahmen bei Spionage für fremde Geheimdienste anheben. Gleichzeitig verschaffen wir mit dem neuen E-Evidence-Mechanismus unseren Strafverfolgern schnelleren und einfacheren Zugriff auf digitale Beweise in Europa. Denn digitale Medien wie Messenger, Cloud-Dienste und Online-Plattformen sind längst wichtige Tatmittel, über die Straftaten koordiniert und begangen werden. Diese beiden Gesetze sind konsequente Rechts- und Sicherheitspolitik für eine wehrhafte Demokratie.“
Pressemitteilung
Terrorismusstrafrecht verschärfen - Zugriff auf digitale Beweise erleichtern
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Der Bundestag berät heute in erster Lesung die Gesetzentwürfe „zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (BT-Drs. 21/3191) sowie „über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (BT-Drs. 21/3192). Dazu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren: