Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals den Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren beraten (BT-Drs. 21/6581). Dazu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren:
„Der Gesetzentwurf zur IP-Adressspeicherung ist ein großer Schritt zu mehr Sicherheit in einer Zeit, in der die Kriminalität im Internet – von Betrug über digitale Gewalt bis hin zum sexuellen Missbrauch von Kindern – immer weiter zunimmt. Wir begrüßen, dass damit die Strafverfolgung im digitalen Raum spürbar gestärkt wird und Ermittlungsbehörden endlich verlässlichere Instrumente an die Hand gegeben werden. Dabei bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt: Es gibt keine Profilbildung, keine Verlaufs- oder Chatkontrolle, sondern eine klare Fokussierung auf notwendige Ermittlungsansätze. So können Täter sichtbar gemacht, Spuren gesichert und kriminelle Netzwerke konsequent zerschlagen werden. Das ist ein wichtiger Fortschritt für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.“