Pressemitteilung

Politikwechsel in der Migrationspolitik geht weiter

Sie können den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, zur heutigen Verabschiedung eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam (TOP 29) gerne wie folgt zitieren:

„Mit dem heutigen Beschluss im Deutschen Bundestag geht der Politikwechsel in der Migrationspolitik weiter. Endlich brechen wir die Blockade in der Erweiterung sicherer Herkunftsländer, indem die Einstufung durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung ermöglicht wird.  Die Bundesregierung wird mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien beginnen. Zugleich schaffen wir den Pflichtanwalt bei der Abschiebehaft ab. Wir sorgen damit für schnellere und sichere Verfahren und entlasten das Bamf spürbar.

Und wir stärken unseren Rechtsstaat: Wer im Einbürgerungsprozess betrügt, etwa durch gefälschte Sprachzertifikate, wird künftig für zehn Jahre für die Einbürgerung gesperrt werden können. Fehlender Respekt vor der deutschen Staatsbürgerschaft darf nicht mehr folgenlos bleiben. Wer bei der Einbürgerung versucht zu täuschen hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verdient."