Pressemitteilung

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit führen den Rechtsstaat in die digitale Zukunft  

Ein hölzener Gaven sitzt auf eine Computertastatur

Der Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Dazu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren:

„Dieses Gesetz ist ein Gewinn auf mehreren Ebenen: Es stärkt den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht, entlastet die Justiz und führt unseren Rechtsstaat in die digitale Zukunft.

Wir schaffen Raum, um Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit auszuprobieren und übernehmen nur das, was sich bewährt hat. Bürgerinnen und Bürger können ihre Klage künftig über ein digitales Eingabesystem bei ausgewählten Pilotgerichten einreichen, ohne großen Aufwand. Dazu kommen eine Ausweitung von Verfahren ohne mündliche Verhandlung, Videoverhandlungen, die digitale Strukturierung des Streitstoffs und Erleichterungen im Beweisverfahren. Wenn Verfahren digital und strukturiert geführt werden, wenn digitale Werkzeuge Richterinnen, Richter und die Geschäftsstellen in den Gerichten unterstützen, dann ist das ein Gewinn für alle Beteiligten: weniger Routinearbeit, mehr Zeit für die sorgfältige Prüfung und die gerechte Entscheidung jedes einzelnen Falles. Für uns ist aber auch klar: Die Digitalisierung darf nicht zu Lasten der rechtsstaatlichen Garantien gehen. Das rechtliche Gehör und der faire Prozess bleiben unverrückbar.“