Pressemitteilung

Karlsruhe schafft Rechtssicherheit bei der Mietpreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die im Jahr 2020 beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse abgelehnt. Dazu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren: 

„Gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun Klarheit zur Mietpreisbremse geschaffen hat. Klar ist aber auch, dass Regulierung allein keine Mieten senkt. Das gelingt nur mit mehr bezahlbarem Wohnraum. Die aktuelle Mietpreisbremse ist bis 2029 befristet. Sie ist eine Zwischenlösung, keine Dauerstrategie. Hohe Mieten bekommen wir nur in den Griff, wenn wir wieder deutlich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen: schneller, einfacher und kostengünstiger. Für die Zeit nach 2029 brauchen wir eine Neuorientierung. Weg vom Gießkannenprinzip, hin zu einem zielgenauen Schutz. Sozialer Mieterschutz muss dort ankommen, wo Menschen durch hohe Mieten wirtschaftlich überfordert und wirklich auf Hilfe angewiesen sind, ohne dabei die dringend notwendigen Investitionen in den Neubau auszubremsen.“

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