Pressemitteilung

Harte Strafe wird Schwere der Taten gerecht

Strafbarkeitslücke bei K.o.-Tropfen geschlossen

Eine goldene Waage der Gerechtigkeit im Vordergrund; im Hintergrund sind einige Gesetzesbücher in einem Regal zu sehen.

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag abschließend über die Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sowie die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Susanne Hierl:

Günter Krings: „Wer einem Menschen heimlich K.-o.-Tropfen ins Glas gibt, um ihn zu vergewaltigen oder auszurauben, geht besonders niederträchtig vor. Der Täter nimmt seinem Opfer die Möglichkeit, sich zu wehren, und bringt es zugleich in erhebliche gesundheitliche Gefahr. Deshalb stellen wir den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei sexuellen Übergriffen und Raub künftig dem Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleich. Für solche Taten gilt dann grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Diese harte Strafe wird der Schwere solcher abscheulichen Taten gerecht.“

Susanne Hierl: „Mit diesem Gesetzentwurf schließen wir eine Strafbarkeitslücke, die durch die Rechtsprechung sichtbar geworden ist. Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, um Menschen anschließend sexuell zu missbrauchen oder auszurauben, handelt mit erheblicher krimineller Energie. Deshalb war es richtig, den Einsatz solcher Mittel ausdrücklich in die Qualifikationstatbestände aufzunehmen. Zugleich haben wir im parlamentarischen Verfahren darauf geachtet, eine rechtssichere und praxistaugliche Regelung zu schaffen. Damit stärken wir den Schutz der Opfer und geben Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ein klares Instrument an die Hand, um diese besonders verwerflichen Taten angemessen zu ahnden.“

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