„Wer sein Recht durchsetzen will, darf dabei nicht an unnötigen Hürden scheitern. Schon gar nicht an zu viel Bürokratie und veralteter Technik. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir den Grundstein für ein Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. Das Ziel ist klar: Ein schnelleres, ressourcenschonenderes und für die Bürger verständliches Verfahren Wir schaffen mit diesem Gesetz den rechtlichen Rahmen für ein Reallabor, das neue digitale Verfahren in echten Streitfällen erprobt. Dieses Gesetz kann der Startschuss sein, um zentrale Elemente des Online-Verfahrens in den kommenden Jahren auch flächendeckend einzuführen.“
Pressemitteilung
Grundstein legen für Online-Verfahren in Zivilgerichtsbarkeit

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Der Bundestag hat am heutigen Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit beraten. Dazu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, gerne so zitieren: