„Häusliche Gewalt ist kein privates Schicksal, sondern ein massives gesellschaftliches Problem, das wir als Rechtsstaat mit aller Härte bekämpfen müssen. Denn die Statistiken zeigen ein alarmierendes Bild: 2024 wurden 266.000 Fälle häuslicher Gewalt und 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten polizeilich erfasst, 328 Mädchen und Frauen wurden getötet. Die am 10. Februar 2026 veröffentlichte Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen hat gezeigt, dass weniger als fünf Prozent der Fälle häuslicher Gewalt angezeigt werden, sodass von fünf bis sechs Millionen Fällen jährlich auszugehen ist. Das können wir als Gesellschaft nicht hinnehmen.
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz ist ein wichtiger erster Schritt – wir schützen die Opfer, nehmen Täter in die Pflicht und schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere Vernetzung der Behörden. Ich hoffe, dass wir damit auch einen Bewusstseinswechsel schaffen – nicht die Opfer müssen sich schämen, sondern die Täter.“