Pressemitteilung

Gewalt gegen Frauen ist keine „private“ Angelegenheit

Zum heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen erklärt die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König:

„Gewalt gegen Frauen gehört zu den schwerwiegendsten und zugleich zu den verdrängten Problemen unserer Gesellschaft. Die Zahlen offenbaren eine erschreckende Brutalität gegen Frauen: 187.128 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer häuslicher Gewalt, 53.451 Opfer sexueller Übergriffe. Und selbst das spiegelt nur die sichtbare Oberfläche. Viele Betroffene schweigen aus Angst, Scham oder Abhängigkeit, und die Gesellschaft sieht zu oft weg. 

Dabei ist Gewalt gegen Frauen keine „private“ Angelegenheit. Hier handelt es sich nicht um sogenannte Beziehungstaten, die keinen etwas angehen. Hier geht es um sehr ernste Straftaten. Für die Betroffenen haben sie oft lebenslange Folgen, während Täter in der Praxis zu oft zu glimpflich davonkommen. Diese Schieflage darf ein Rechtsstaat nicht hinnehmen. Es braucht konsequentere Strafverfolgung, klare Strafverschärfungen und notwendige Verbesserungen an mehreren Stellen unserer Rechtsordnung.  Abstandsgebote, die von gewalttätigen Männern nur ein Abstandhalten von wenigen Metern einfordern, sind in diesem Zusammenhang beispielsweise blanker Hohn.

Noch immer sind es meist die Frauen, die ihr Zuhause verlassen müssen, nicht die Täter. Doch viele Frauenhäuser sind überlastet, es fehlen fast 12.000 Plätze. Dabei müsste es umgekehrt sein: Der Täter müsste die Wohnung verlassen und vollumfänglich für die Folgen seiner Gewalt einstehen. Wenn eine Frau ins Frauenhaus fliehen muss, sollte der Verursacher zahlen. Und verweigert er sich, muss der Staat mit rechtsstaatlichen Zwangsmitteln reagieren können.

Der Bund stellt bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro für den Ausbau von Schutzräumen bereit. Ab 2032 erhalten Betroffene einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachkundige Beratung. Doch diese Infrastruktur allein reicht nicht. Das Bundeskabinett hat deshalb in einem ersten Schritt einen Gesetzentwurf beschlossen, der elektronische Fußfesseln und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings ermöglicht – Instrumente, die klare Grenzen setzen. Jetzt kommt es darauf an, die Anwendung der Fußfessel praktikabel auszugestalten, sodass sie in den geeigneten Fällen auch angewandt wird und die Sicherheit der gepeinigten Frauen und ihrer Kinder tatsächlich erhöht. 

Unsere Gesellschaft darf nicht länger wegsehen. Und der Staat darf Gewalt nicht länger tolerieren.