Die EU plant laut der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien gesetzlich einzuschränken. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Weisgerber, und die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König:
Anja Weisgerber: „Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Risiken aus dem Netz muss mit voller Kraft vorangetrieben werden. Dass jetzt auch die Europäische Kommission den Kinder- und Jugendschutz auf die Tagesordnung hebt, ist ein wichtiges Zeichen. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht richtigerweise vor, dass Kleinkinder unter drei Jahren keinen Zugang zu sozialen Diensten haben sollen. Bei den Regelungen für drei- bis 13-Jährige beziehungsweise für die Altersklasse der 13- bis 15-Jährigen sind aber noch viele Fragen offen - unter anderem in Bezug auf die Umsetzung und konsequente Durchsetzung sowie auf Zuständigkeiten.
Fest steht für uns: Solange es keine EU-weite Regelung gibt, müssen wir als nationaler Gesetzgeber tätig werden. Wir werden uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch weiterhin für ein risikobasiertes Schutzkonzept mit differenzierten Altersgrenzen einsetzen. Bei Eltern, Kindern und Jugendlichen muss die Medienkompetenz gefördert werden. Gleichzeitig schärfen wir bestehende Straftatbestände nach, damit digitale Gewalt und Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen – etwa Cybergrooming und Sextortion – wirksam und hart bestraft wird."
Anne König: „Mit dem geplanten EU Kids Act setzt die Europäische Kommission ein Zeichen: Der Kinder- und Jugendschutz muss bei digitalen Diensten endlich Vorrang vor den Geschäftsinteressen der Plattformen haben. Auf europäischer Ebene können wir gegenüber den global agierenden Plattformbetreibern die notwendige Durchschlagskraft und Standardisierung entwickeln, um wirksame Schutzstandards für Kinder und Jugendliche nicht nur einzufordern, sondern auch durchzusetzen. Gleichzeitig braucht es ausreichend nationale Handlungsmöglichkeiten, um die Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten zu effektiven Maßnahmen zu ermächtigen, um den Kinder- und Jugendschutz auch praktisch durchzusetzen.
Der Vorschlag der Kommission ist ein erster Schritt, der aber viele Fragen, zum Beispiel bei kindgerechten Apps oder dem Vollzug, offen lässt. Weder hat Brüssel eine Kompetenz in Sachen Jugendschutz, noch sollte die Kommission neben Handelsdeals auch über den Schutz unserer Jüngsten entscheiden.
Für Deutschland darf dies alles kein Anlass sein, bis zum Erlass neuen EU-Rechts weiter abzuwarten. Frankreich zeigt, dass entschlossenes nationales Handeln möglich bleibt. Diesem Vorstoß sollten wir folgen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum auch auf nationaler Ebene kurzfristig vorantreiben.“