Pressemitteilung

Erfolg für Kreative im Rechtsstreit um Geistiges Eigentum

Musiknoten

Das Landgericht München hat im Streit um die Nutzung von Songtexten einer Klage der Gema stattgegeben. Demnach darf das Unternehmen OpenAI zum Training von ChatGPT keine unlizenzierten Liedtexte nutzen. ​​Hierzu erklärt Dr. Ottilie Klein, kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

​„Das Urteil stellt klar: Geistiges Eigentum ist kein Selbstbedienungsladen für Tech-Konzerne. Wer kreative Leistungen nutzt, muss sie vergüten! Auch im Digitalen gelten Urheberrechte. 

Als CDU/CSU-Fraktion wollen wir Urheber- und Verwertungsrechte noch wirksamer schützen – zum Beispiel im Rahmen der Evaluierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Künstliche Intelligenz eröffnet große Innovationschancen. Aber sie darf sich nicht gegen die Menschen richten, die Inhalte, Ideen und Kultur schaffen. Ihre Leistung muss fair vergütet werden.“