„Das Urteil stellt klar: Geistiges Eigentum ist kein Selbstbedienungsladen für Tech-Konzerne. Wer kreative Leistungen nutzt, muss sie vergüten! Auch im Digitalen gelten Urheberrechte.
Als CDU/CSU-Fraktion wollen wir Urheber- und Verwertungsrechte noch wirksamer schützen – zum Beispiel im Rahmen der Evaluierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Künstliche Intelligenz eröffnet große Innovationschancen. Aber sie darf sich nicht gegen die Menschen richten, die Inhalte, Ideen und Kultur schaffen. Ihre Leistung muss fair vergütet werden.“