"Der Fall Liebich zeigt eindrücklich, wozu die Möglichkeit einer voraussetzungslosen Änderung des Geschlechtseintrags führt. Unsere Bedenken waren begründet - selbst beim offensichtlichen Missbrauch des Gesetzes kann die Änderung des Geschlechtseintrags nicht verhindert werden. Dieses Gesetz wird dem Schutz vulnerabler Gruppen und auch den wirklich Betroffenen nicht gerecht. Für mich ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz ist so nicht tragbar. Spätestens nach der vereinbarten Evaluierung muss ernsthaft über eine Neuregelung gesprochen werden.“