Bundesregierung stärkt Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung strukturell
Dauerausstellung muss überarbeitet werden
Das Bundeskabinett hat diese Woche das Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Willsch:
„Das vom Bundesinnenminister vorgelegte Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung setzt die seit Langem angestrebte organisatorische Selbstständigkeit des Dokumentationszentrums um.
Damit wird die bisher unter Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums stehende und seit zwei Monaten neu geleitete Einrichtung strukturell gestärkt, um ihren gesetzlichen Auftrag besser erfüllen zu können.
Gleichzeitig wird der Stiftungszweck gemäß bestehender Beschlusslage der Stiftungsgremien klarer gefasst: Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen bilden den Schwerpunkt der Dauerausstellung.
Bereits die von der Stiftung 2015 veröffentlichte Allensbach-Studie zum erstmals begangenen bundesweiten Gedenktag an die Opfer von Flucht und Vertreibung hat herausgestellt, dass die Bevölkerung sich genau diese Themen für die in Berlin einzurichtende Dauerausstellung wünscht.
Vor dem Hintergrund der berechtigten Kritik von Angehörigen der Erlebnisgeneration an der als empathielos empfundenen Präsentation muss jetzt Ziel sein, die Dauerausstellung inhaltlich zügig zu überarbeiten und die Besucherzahlen zu steigern.“