Pressemitteilung

Bund erleichtert kommunale Investitionsmöglichkeiten

Starkes Signal an struktur- und finanzschwache Kommunen

Zentrum einer deutschen Stadt

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und ändert damit auch die Förderbedingungen der Kommunen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Mack:

„Wir begrüßen die Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Damit setzt der Bund ein klares Signal für mehr kommunale Investitionen. Die Möglichkeit, kommunale Eigenmittel bei Bundesförderprogrammen auch aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zu bestreiten, vereinfacht die kommunalen Investitionsmaßnahmen und stärkt insbesondere struktur- und finanzschwache Kommunen.

Bislang stehen struktur- und finanzschwache Kommunen immer wieder vor dem Problem, dass sie Fördermittel nicht abrufen können, weil sie den erforderlichen Eigenanteil nicht aufbringen können. Das erschwert die Zielerreichung von Förderprogrammen, die insbesondere Infrastruktur in struktur- und finanzschwachen Kommunen verbessern sollen. Die nunmehr erfolgte Änderung setzt von Kommunen häufig nicht leistbare Kofinanzierungserfordernisse in Förderprogrammen des Bundes außer Kraft, wenn für den dort vorgesehenen Eigenanteil Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität eingesetzt werden.“

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