Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und Europa ist ein Erfolg des Artenschutzes – einerseits. Andererseits werden Wölfe immer mehr zu einer Bedrohung von Weidetieren und Menschen. Für die CDU/CSU-Fraktion ist seit langem klar, dass der Wolf bejagt werden muss, um seine Bestände in einer angemessenen Größenordnung zu halten. Nachdem der Artenschutz auf internationaler und europäischer Ebene gelockert wurde, ist der Weg für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht möglich. Der Bundestag hat die Gesetzesänderung nun in die Wege geleitet.
Wieso ist der Wolf eine Bedrohung?
Ungefähr 150 Jahre galt der Wolf in Deutschland als ausgerottet. Inzwischen streunen Schätzungen zufolge 219 Rudel, etwa 43 Wolfspaare und 14 territoriale Wölfe durch die Lande – und die sind alles andere als harmlos. So rissen Wölfe im Jahr 2024 rund 4.300 Nutztiere, darunter überwiegend Schafe und Ziegen, aber auch Kälber und Fohlen. Nicht alle Tiere sterben sofort, etliche überleben schwerstverletzt. Andere Tiere geraten in Panik. Herden bleiben traumatisiert zurück.
Herdenschutzmaßnahmen wie Weidezäune helfen nur wenig, da Wölfe mühelos Barrieren von zwei Metern Höhe überwinden können. Inzwischen fühlen sich auch die Menschen im ländlichen Raum nicht mehr sicher. Wölfe verlieren zunehmend die Scheu vor Menschen. Sie werden schon in der Nähe von Wohngebieten gesichtet.
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Bedrohung durch Wölfe?
Die Ausbreitung der Wölfe hat für Weidetierhalter existenzbedrohende Auswirkungen. Allein die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen wie Weidezäune oder Hütehunde beliefen sich 2024 auf 23,4 Millionen Euro. Als Ausgleichszahlungen für Nutztierübergriffe wurden 780.000 Euro fällig. Manch ein Weidetierhalter denkt daran aufzugeben.
Hinzu kommt, dass in bestimmten Kulturlandschaften – etwa auf Deichen oder Almen – keine Zäune errichtet und keine Gräben gegraben werden können, um die Herden zu schützen. Teils laufen diese Maßnahmen auch dem Naturschutz zuwider, weil sie die Landschaft zergliedern.
Warum darf der Wolf erst jetzt bejagt werden?
Die Unionsfraktion fordert schon seit Jahren ein wirksames Bestandsmanagement für die Wolfspopulation. In der sogenannten Berner Konvention, ein Übereinkommen von 50 Staaten zum Schutz europäischer Wildtiere und Pflanzen, wurde der Status des Wolfs erst im März 2025 von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Dieser Einschätzung entsprechend wurde das EU-Recht im Juni 2025 angepasst.
Die Aufnahme ins Jagdgesetz ermöglicht nun ein regionales Bestandsmanagement durch die Länder. Die Möglichkeit zur Bejagung ergänzt den vorbeugenden Herdenschutz. Auf diese Weise kann eine tragfähige Balance zwischen der Weidetierhaltung, der öffentlichen Sicherheit und dem Artenschutz hergestellt werden.