- Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
- 16117 wird zur Erstanlaufstelle für akute Fälle
- Notdienstpraxen ergänzen Notaufnahme im Krankenhaus
Krank wird man immer zur Unzeit. Doch was tun, wenn die Arztpraxen geschlossen sind und der Zustand sich verschlimmert? Viele Menschen gehen auf eigene Faust in die Rettungsstelle des nächsten Krankenhauses – die womöglich überfüllt ist und die man sich vielleicht hätte sparen können. Um die Patienten besser durch das System zu lotsen, sollen Notdienste, Notaufnahmen und Rettungsstellen künftig Hand in Hand arbeiten. Auch die 112, die Notrufnummer bei Lebensgefahr, und die 116117, die Erstanlaufstelle für akute Fälle, werden vernetzt. Dies sieht ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vor, welches der Bundestag beschloss.
Welche Nummer wählt man im Notfall?
Wie bisher wählt man die bekannte Notrufnummer 112 in lebensbedrohlichen Fällen. Daran ändert sich nichts. Die Rufnummer ist rund um die Uhr besetzt.
Die 116117 kennen viele unter anderem als Terminvergabestelle für Fachärzte. Diese Servicenummer soll bundesweit ausgebaut werden zu einer ersten Anlaufstelle bei akuten Beschwerden. Hier können Patienten ihre Beschwerden schildern und werden telefonisch beraten, wie sie weiter vorgehen sollen. Auch eine Ersteinschätzung per Video ist möglich. Unter Umständen können sich die Patienten so eine Fahrt in die Notdienstpraxis sparen.
Über ein gemeinsames Gesundheitsleitsystem werden die 112 und die 116117 digital miteinander vernetzt. Wer die 112 wählt, aber kein echter Notfall ist, wird automatisch an die richtige Anlaufstelle verwiesen. Er braucht kein zweites Telefonat zu führen und seine Daten nicht doppelt zu übermitteln.
Wie werden Notaufnahmen entlastet?
An ausgewählten Krankenhäusern in ganz Deutschland sollen Integrierte Notfallzentren aufgebaut werden, kurz INZ. Dabei handelt es sich um eine Ersteinschätzungsstelle und eine Notdienstpraxis, die die Notaufnahme des Krankenhauses ergänzen. Die Ersteinschätzungsstelle entscheidet, ob der Patient tatsächlich ein Fall für die Notaufnahme ist oder ob ihm in der Praxis ambulant geholfen werden kann.
Bevor man ein INZ aufsucht, sollte man sich unter der Rufnummer 116117 beraten lassen, welche Vorgehensweise die beste ist. Unter Umständen kann man sich den Weg ins INZ sparen und am nächsten Tag den Hausarzt aufsuchen. Patienten, die von der 116117 ins INZ überwiesen wurden, werden schneller behandelt als Menschen, die auf eigene Faust dorthin gekommen sind, obwohl ihr Fall nicht so dringend ist.
Die Ärztinnen und Ärzte in den Notfallpraxen dürfen auch Arzneimittel und Medizinprodukte für den akuten Bedarf abgeben. Das INZ versorgt aber Patienten nur im Akutfall. Der Besuch beim Hausarzt wird dadurch nicht überflüssig.
Was ändert sich beim Rettungsdienst?
Im Ablauf ändert sich für die Patienten nichts. Nach Anruf bei der 112 wird entschieden, ob ein Rettungswagen, ein Hubschrauber oder ein Notarzt nötig sind – oder ob der Patient an die 116117 weitergeleitet wird.
Neu ist, dass der Arzt im Rettungswagen den Patienten vor Ort versorgen kann, auch wenn eine Behandlung in der Klinik nicht notwendig ist. Der Rettungswagen darf den Patienten auch in eine Arztpraxis fahren. Dies war bislang aus Abrechnungsgründen nicht möglich.