die Lage

Heizungskauf wieder leicht gemacht

Wissenswertes zum „Gebäudemodernisierungsgesetz“

Eine Heizung braucht jeder, denn der nächste Winter kommt bestimmt. Wie sie aber künftig heizen wollen, darüber dürfen die Bürgerinnen und Bürger wieder selbst bestimmen. Die unionsgeführte Bundesregierung macht Schluss mit den Zumutungen des Habeckschen Heizungsgesetzes und erweitert die Wahlmöglichkeiten beim Einbau einer neuen Heizung. Sie erlaubt technologieoffene Lösungen, ohne den Klimaschutz aus den Augen zu verlieren. Denn fest steht: Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Was das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ vorsieht, dazu einige Fragen und Antworten.

Welche Vorteile hat das neue Gesetz für die Bürger?

Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht länger gegängelt. Sie können wieder frei wählen, welche Heizung sie einbauen wollen, wenn die alte kaputt geht. Sie müssen keine bürokratischen und kleinteiligen Vorgaben mehr erfüllen wie die Quote von 65 Prozent an erneuerbaren Energien beim Heizen. Sie müssen keine Zwangsberatung über sich ergehen lassen. Für jeden Gebäudetyp ist eine maßgeschneiderte Lösung möglich.

Zwischen welchen Heizungen können die Bürger wählen?

Die Bürgerinnen und Bürger haben vielfältige Optionen – von der Wärmepumpe über Hybridmodelle sowie Fern- und Nahwärme, Biomasse- und Pelletheizungen bis zu Gas- oder Ölheizungen. Das heißt: Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ist ausdrücklich wieder zulässig. Denn auch, indem man eine alte Gasheizung gegen eine neue, effizientere tauscht, kann man den Verbrauch drosseln und somit die CO2-Emissionen senken. 

Wer mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas heizt, muss allerdings dem Klimaschutz Rechnung tragen. Das bedeutet, dass Schritt für Schritt mehr grüne Brennstoffe beigemischt werden müssen.

Klimaschutzziel wird erfüllt

Wie genau wird dem Klimaschutz Rechnung getragen?

Damit dem Klimaschutz Genüge getan wird, muss den fossilen Brennstoffen ab 2029 ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe beigemischt werden. Das kann Biomethan, Bioheizöl oder biogenes Flüssiggas sein, aber auch Wasserstoff in seinen verschiedenen Farben. Ob Wasserstoff als grün, blau, orange oder türkis bezeichnet wird, gibt Aufschluss über seine Herstellung. 

Wie hoch der Anteil der CO2-neutralen Beimischung ist, das legt die „Biotreppe“ fest. Ab 2029 sollen es zehn Prozent sein, ab 2030 schon 15 Prozent. 30 Prozent sind ab 2035 erforderlich und 60 Prozent ab 2040. Die Biotreppe gilt für Gas- und Ölheizungen, die nach 2029 gekauft werden, nicht aber für noch intakte Bestandsheizungen.

Warum ist Biomethan so sinnvoll?

Biomethan wird aus landwirtschaftlichen Reststoffen und Bioabfällen hergestellt. Unabhängig von Sonne und Wind kann Biomethan das ganze Jahr über hergestellt und geliefert werden. Abfallstoffe werden auf diese Weise sinnvoll genutzt, ohne Emissionen zu verursachen. Insofern steht Biomethan für eine moderne Kreislaufwirtschaft.

Wie sieht es in größeren Städten aus? 

In innerstädtischen Gebieten wird für viele Wohnungsgesellschaften und Eigentümergemeinschaften der Anschluss an ein Fernwärmenetz die attraktivste Lösung sein. Aber auch hier können hocheffiziente Gasthermen eine vernünftige Übergangslösung sein, bis die Kommunen die Fernwärme bereitstellen. Einige Energieversorger bieten solche Gasthermen sogar auf Leihbasis an.

Wie werden die Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt?

Wird in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht, dann tragen Mieter und Vermieter die Kosten je zur Hälfte. Im Einzelnen heißt das: Ab Januar 2028 teilen sie sich die Kosten für die Gasnetzentgelte und das Kohlendioxid fifty-fifty. Ab Januar 2029 teilen sie sich außerdem die Kosten für die Biobeimischung, die gemäß der dreistufigen Biotreppe erforderlich wird. Wenn Mieter sich selbst um ihre Wärmeversorgung kümmern – etwa in Einfamilienhäusern oder bei Gasetagenheizungen –, dann können sie sich vom Vermieter dessen Kostenanteil erstatten lassen.

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