- Gesetz wird nach 30 Jahren angepasst
- Technische Möglichkeiten jetzt auf der Höhe der Zeit
- Mehr Gefahrenprävention und Schutz für die Beamten
30 Jahre sind eine lange Zeit, besonders wenn man sie an den technischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte bemisst – von Smartphone über Social Media bis zur Künstlichen Intelligenz. 30 Jahre alt waren indes die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Bundespolizei bislang agierte. Damit die rund 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten auf der Höhe der Zeit sind, damit sie Gefahren besser abwehren und Täter leichter identifizieren können, erhalten sie nun neue technische Möglichkeiten und erweiterte Befugnisse.
Welche Möglichkeiten erhält die Bundespolizei zur Abwehr von Gefahren?
Der Abwehr von Gefahren dient unter anderem die Möglichkeit, die Telekommunikation von Verdächtigen zu überwachen – und zwar vor der Verschlüsselung eines Telefongesprächs und nach der Entschlüsselung auf dem Endgerät. Außerdem können Handys und Smartphones anhand der SIM-Karten ihren Besitzern zugeordnet und lokalisiert werden. Die Standortdaten helfen den Beamten, eine gesuchte Person aufzufinden. Im Straßenverkehr können die Bundespolizisten die Kennzeichen von Fahrzeugen automatisch scannen. Auch so können verdächtige Personen leichter gefunden werden.
Wird auch Künstliche Intelligenz eingesetzt?
Ja, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz können Videoaufzeichnungen von besonders gefährdeten Orten ausgewertet werden. Die KI erkennt dabei Bewegungsmuster oder typische Objekte, die auf eine drohende Gefahr hinweisen – ohne dass zunächst die Personen identifiziert werden, die in den Videosequenzen auftauchen. Zum Beispiel kann die KI Waffen erkennen, die potentielle Täter mit sich führen. Sie registriert Aufenthalte von Menschen im Gleisbett, Sachbeschädigungen oder „Zugsurfer“ und benachrichtigt dann die Bundespolizei. Sie kann auch Alarm schlagen, wenn Personen einen Unfall erleiden oder ihr Verhalten auf eine Selbstmordabsicht hindeutet.
Unter Einsatz von KI können auch biometrische Daten von Personen live mit solchen verglichen werden, die in einer gesonderten Datenbank abgespeichert sind. Gibt es Treffer, dann werden sie der Bundespolizei übermittelt. Die Beatmen können vor Ort dann die Identität der jeweiligen Personen feststellen.
Wie können sich die Beamten selbst besser schützen?
An besonders gefährdeten Einsatzorten wie Bahnhöfen oder Flughäfen dürfen hochauflösende Videoaufzeichnungen angefertigt werden. Beamte können künftig sogenannte Bodycams tragen. Das sind mobile Kameras, mit denen Einsätze aufgezeichnet werden können. Damit kann man nicht nur im Nachhinein den Verlauf des Einsatzes nachvollziehen. Die Kameras wirken auch abschreckend auf potenzielle Täter und schützen so die Beamten.
Bild- und Tonaufnahmen können zur Gefahrenabwehr auch mit Hilfe von Drohnen aufgenommen werden, also ohne dass sich ein Polizist vor Ort in Gefahr begeben muss. Außerdem wird die Drohnenabwehr explizit geregelt.