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(Quelle: picture alliance/dpa)

Mehr Transparenz im Gesellschaftsrecht

Personengesellschaftsrecht wird modernisiert

Das Bundeskabinett beschließt am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter, Prof. Dr. Heribert Hirte:

Jan-Marco Luczak: "Das Recht der Personengesellschaften muss grundlegend reformiert werden. Es ist gut, dass wir das als Gesetzgeber jetzt auf den Weg bringen. Als Union haben wir das lange gefordert, weil wir die Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts nicht dauerhaft der Rechtsprechung überlassen können und wollen. So notwendig richterrechtliche Rechtsfortbildung ist, führt Nicht-Kodifizierung maßgeblicher gesellschaftsrechtlicher Prinzipien auf Dauer zu Intransparenz. Mit der Reform schaffen wir jetzt gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen klare und nachvollziehbare Strukturen sowie mehr Rechtssicherheit.

Wir machen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts attraktiver, indem wir ihre Rechtsfähigkeit endlich auch gesetzlich festschreiben. Mit der Errichtung eines Gesellschaftsregisters schaffen wir deutlich mehr Publizität. Das bringt die nötige Klarheit zu Haftung und Verantwortlichkeiten und schafft Rechtssicherheit. Mit der grundsätzlichen Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für Freiberufler setzen wir langjährige Forderungen aus der Praxis um. Partnergesellschaften geben wir mit der Liberalisierung des Namensrechts zeitgemäße Vorgaben.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir darauf achten, dass die Erfolge einer Neuregelung nicht durch überhöhte Beratungskosten und bürokratischen Mehraufwand gleich wieder verspielt werden. Nur auf diese Weise kann die Grundsatzreform ihrem Anspruch gerecht werden."

Heribert Hirte: „Es ist an der Zeit, unser Personengesellschaftsrecht an die Bedürfnisse des modernen Geschäftslebens anzupassen. Unser Ziel als Unionsfraktionen ist es insbesondere, Rechtsklarheit herzustellen. Durch transparente Strukturen, wie beispielsweise das geplante Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, stärken und fördern wir unser vielfältiges Wirtschaftsleben nachhaltig. Selbstverständlich werden wir hierbei auf die Ausgewogenheit der Eintragungspflichten achten.

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass der Entwurf zahlreiche Forderungen aus Wissenschaft und Praxis aufgreift, um nun ein modernes und passgenaues Personengesellschaftsrecht zu schaffen. Damit werden Überlegungen umgesetzt, die der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen auf meine Initiative vor der letzten Bundestagswahl angestoßen hatte. Insbesondere das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat sich im Laufe der Zeit so weit von der Rechtsrealität entfernt, dass Bürgerinnen und Bürger das maßgebliche Recht dem Gesetz häufig nicht mehr entnehmen können.“