Der Subsidiaritätsgedanke ist die Grundlage der föderalen Staatsstruktur in Deutschland. Bundes- und landesgesetzliche Vorgaben setzen dabei den Rahmen und wirken sich auf die Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und das Tempo des Verwaltungshandelns aus. #JetztZukunft
Dies hat unser Gemeinwesen viele Jahrzehnte gut getragen. Doch sind bestehenden Regelungen, Strukturen, Institutionen und Verantwortlichkeiten unseres Staates noch zeitgemäß?
Um aus der aktuellen Krise zu lernen, brauchen wir den Mut, bisherige Verfahren zu überdenken und Entbürokratisierungspotenziale zu erschließen. Welche bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben sind für eine effiziente Verwaltungsarbeit erforderlich? Wo müsste der subsidiäre Handlungsspielraum erweitert, wo müssten einheitliche Standards geschaffen werden? Müssen Kompetenzen geschärft werden – z.B. bei Digitalisierungsprojekten? Wie binden wir den Sachverstand der Kommunen besser und frühzeitiger ein, damit die Gesetze praxisnäher gestaltet werden und die Digitalisierung schneller voranschreiten kann?
Darüber möchten wir mit Ihnen diskutieren und laden Sie sehr herzlich ein zu einem digitalen Fachgespräch (Videokonferenz) für Freitag, den 30. April 2021, von 12.00 bis 13.30 Uhr.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen. Gerne können Sie die Einladung an andere Interessierte weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus MdB
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Nadine Schön MdB
Stellvertretende. Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Christian Haase MdB
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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