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Ekrem Imamoglu
(Quelle: picture alliance / AA)

Kritik an Annullierung der Wahl in Istanbul

Türkische Regierung muss Wählerwillen akzeptieren

Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die Annullierung der Bürgermeisterwahl in Istanbul scharf kritisiert. Fraktionschef Ralph Brinkhaus zeigte sich am Dienstag sehr besorgt und nannte die Wahlwiederholung „kein gutes Zeichen für die Demokratie“. Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt, nannte die Entscheidung der Wahlkommission „in keiner Weise nachvollziehbar“. Aus der Wahl Ende März war der Kandidat der oppositionellen CHP als Sieger hervorgegangen. 

Türkei entfernt sich von rechtsstaatlichen Prinzipien

Die Annullierung der Wahl auf Antrag der regierenden AKP gibt laut Hardt Anlass zu größter Sorge. Die Kommunalwahlen, die der Kandidat der CHP gewonnen hatte, seien transparent, frei und fair verlaufen. „Wenn die Türkei den offenkundigen Wählerwillen bei demokratischen Wahlen nicht respektiert, entfernt sie sich von elementaren rechtsstaatlichen Grundprinzipien“, erklärte der außenpolitische Sprecher. Der Türkei-Berichterstatter der Fraktion, Andreas Nick, forderte „die türkische Regierung auf, den Wählerwillen zu respektieren und das Ergebnis der Bürgermeisterwahlen in Istanbul umzusetzen“.

Proeuropäische Kräfte nicht im Stich lassen

Empört zeigte sich auch der menschenrechtspolitische Sprecher der Fraktion, Michael Brand, gegenüber Spiegel-Online. „Wer solange wählen lassen will, bis ihm das Ergebnis passt, der ist ein lupenreiner Anti-Demokrat“, sagte er an die Adresse des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gerichtet. Brand sieht in der für den 23. Juni angesetzten Wahlwiederholung „eine weitere Etappe in einem gezielten Abdriften in eine Diktatur“. Er mahnte Berlin und Brüssel, „nicht achselzuckend an der Seitenlinie stehen zu bleiben“. Europa dürfe gerade jetzt die proeuropäischen Kräfte in der Türkei nicht im Stich lassen. 

Neuwahlen nur unter internationaler Beobachtung

Nick kritisierte außerdem scharf die Entscheidung des Wahlausschusses, jüngst gewählte Bürgermeister und Vertreter lokaler Gremien im Südosten der Türkei nicht für ihre Ämter zuzulassen, obwohl diese vorher auf ihre Wählbarkeit hin überprüft worden waren. „Sollte es dennoch zu Neuwahlen kommen, müssen diese nach internationalen Standards und unter Wahlbeobachtung von OSZE, deren Menschenrechtsinstitution ODIHR und dem Europarat stattfinden.“ Die türkische Bevölkerung habe einen Anspruch auf Wahlen im Einklang mit demokratischen Standards und geschützt durch einen stabilen und verlässlichen Rechtsrahmen.