
Die Bundeswehr – eine Parlamentsarmee
- Bundestag kontrolliert die Streitkräfte und erteilt Mandate für Einsätze
- CDU-Politiker Henning Otte neuer Wehrbeauftragter
- „Anwalt der Soldatinnen und Soldaten“
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Das bedeutet: Der Bundestag hat die Kontrolle über die Streitkräfte. Er entscheidet über den Verteidigungshaushalt, er genehmigt die Einsätze der Bundeswehr und er wacht darüber, dass in der Truppe alles ordentlich abläuft. Bei der Ausübung der Kontrolle wird der Bundestag vom Wehrbeauftragten unterstützt. In dieser Woche wurde der CDU-Abgeordnete Henning Otte zum neuen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt.
Was macht der Wehrbeauftragte genau?
Der Wehrbeauftragte muss in erster Linie darauf achten, dass die Rechte der Soldatinnen und Soldaten gewahrt werden. Er wird deshalb auch gerne als „Anwalt der Soldaten“ bezeichnet. Die Soldatinnen und Soldaten können sich mit ihren Sorgen direkt an den Wehrbeauftragten wenden, ohne den Vorgesetzten einschalten zu müssen. Der Wehrbeauftragte wiederum kann, auch unangemeldet, die Truppe besuchen, um sich einen Eindruck über die Verhältnisse vor Ort zu beschaffen. Einmal im Jahr legt er dem Bundestag einen Bericht über den inneren Zustand der Bundeswehr vor. Darin werden Mängel und Beschwernisse aufgelistet, über die ihm im Laufe des Jahres berichtet wurde oder die er selbst beobachtet hat – von fehlender Ausrüstung über marode Kasernen bis zu Problemen mit Vorgesetzten.
Wer ist der neue Wehrbeauftragte?
Der neue Wehrbeauftragte heißt Henning Otte und ist direkt gewählter CDU-Abgeordneter aus dem Wahlkreis Celle-Uelzen. Der 56-jährige Reserveoffizier aus Niedersachsen, der seit 2005 im Deutschen Bundestag sitzt, war von 2014 bis 2021 verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Henning Otte wurde in dieser Woche vom Parlament für fünf Jahre zum Wehrbeauftragten gewählt. Eine Besonderheit des Amtes: Um es ausüben zu dürfen, muss der Inhaber sein Bundestagsmandat niederlegen.
Über welche Einsätze bestimmt der Bundestag?
Die Bundeswehr ist nicht nur für die Landes- und Bündnisverteidigung zuständig. Sie beteiligt sich auch mit Auslandseinsätzen an den Bemühungen Deutschlands im internationalen Krisenmanagement. Das Mandat für diese Auslandseinsätze – etwa im Rahmen der Vereinten Nationen, der NATO oder der EU – erteilt der Bundestag immer nur befristet, meist für ein Jahr.
In dieser Woche debattiert der Bundestag über die Verlängerung von drei Einsätzen: KFOR, EUFOR Althea und UNIFIL. Die KFOR-Mission, an der sich die Bundeswehr seit 1999 beteiligt, sichert den Frieden und die demokratische Entwicklung im Kosovo ab. Der Einsatz EUFOR Althea trägt zur Stabilisierung von Bosnien-Herzegowina bei. Den UNIFIL-Einsatz, unter anderem zur Eindämmung des Waffenschmuggels vor der libanesischen Küste, unterstützt die Bundeswehr seit 2006. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat dieser Einsatz eine neue Brisanz gewonnen.