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Flüchtlinge in einer Aufnahmeeinrichtung
(Quelle: picture alliance / dpa )

Faktencheck | Migrationspolitik 

Fragen und Antworten

Die Zuwanderung nach Deutschland muss gesteuert und begrenzt werden. Eine Situation wie im Herbst 2015 darf sich nicht wiederholen. Was wurde bisher dafür getan? Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Migrationspolitik.

Die weltweiten Migrations- und Fluchtbewegungen bleiben eine der größten Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Deutschland setzt sich intensiv für die Bekämpfung von Fluchtursachen ein. 

Was haben Deutschland und die Europäische Union da bisher getan? Was wird noch folgen? Antworten hier: 

Stand: 15. April 2020

 

Faktencheck

  • Wie hat sich die Zahl der Asylanträge entwickelt?

    Die Zahl der Asylanträge ist seit 2015 kontinuierlich zurückgegangen: Wurden 2016 noch 745.545 Asylanträge in Deutschland gestellt, sank die Zahl in den Folgejahren, zuletzt auf ‭165.938 ‬Anträge im Jahr 2019. Die Anzahl der Asylanträge liegt damit unter dem Niveau von 2014.‬‬‬‬ Das ist im Wesentlichen auf nationale, europäische, aber auch internationale Maßnahmen zurückzuführen. ‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬

  • 2019 hat Deutschland ein Migrationspaket verabschiedet. Welche Regelungen beinhaltet das? 

    Im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag ein umfassendes Gesetzespaket zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration verabschiedet – das „Migrationspaket“.

    Es umfasst insgesamt acht Gesetze und regelt unter anderem die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte (Fachkräfteeinwanderungsgesetz), die Rückführung von Personen mit abgelehnten Asylanträgen (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), die Wohnsitzregelung (Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes), Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten (Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung), Datentransfer (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz), die Leistungen für Asylbewerber (Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes), das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz sowie Änderungen zum Verlust der Staatsangehörigkeit für Deutsche mit Doppelpass, die sich Terrorgruppen anschließen. (Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes).

  • Wie steuert Deutschland die Zuwanderung von Fachkräften?

    Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Deshalb wurden spezielle Regeln für eine gesteuerte Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt erarbeitet: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. 
    Es trat am 1. März 2020 in Kraft und setzt den Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Entscheidend für eine Zuwanderung als Fachkraft sind der Bedarf der Volkswirtschaft und die Qualifikation der Zuwanderer. 

    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Zuwanderung von Personen mit einer nachgewiesenen qualifizierten Berufsausbildung. 

  • Wie soll die Ausreispflicht abgelehnter Asylbewerber besser durchgesetzt werden?

    Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz zielt auf die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht ab. Es betrifft vor allem abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber, bei denen nach einem aufwändigen rechtsstaatlichen Verfahren feststeht, dass sie unter keinem Gesichtspunkt schutzbedürftig sind und Deutschland verlassen müssen. 

    Um das Abtauchen Ausreisepflichtiger vor der Abschiebung zu verhindern, wurden die Voraussetzungen der Abschiebungshaft praktikabler gestaltet: 

    • Voraussetzungen für Sicherungshaft systematischer gefasst Haftgründe wurden ausgeweitet
    • Fluchtgefahr für Verhängung eines Ausreisegewahrsames nicht mehr Voraussetzung

    Außerdem können Straftäter einfacher ausgewiesen werden. Intensivstraftäter, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, dürfen außerdem ähnlich intensiv überwacht werden wie Gefährder. 

    Zugleich wurde mit diesem Gesetz der Aufenthalt von Asylbewerbern in so genannten AnkER-Zentren („Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung“) oder sonstigen Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 18 Monate verlängert. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Mitwirkungsverweigerer und Identitätstäuscher müssen auch über diesen Zeitraum hinaus im AnkER-Zentrum verbleiben, d. h. sie werden nicht auf die Kommunen verteilt. 

  • Müssen Flüchtlinge (Schutzberechtigte) dort leben, wo ihr Asylverfahren bearbeitet wird?

    Ja, für eine bestimmte Zeit. 2016 war für anerkannte Flüchtlinge die Pflicht eingeführt worden, drei Jahre in dem Bundesland bleiben zu müssen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren oder im Rahmen ihrer Aufnahmeverfahren zugewiesen wurden. 

    Diese Regelung war zunächst befristet bis August 2019 und wird als Wohnsitzregelung bezeichnet. 
    Das Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes sorgt dafür, dass diese Regel jetzt zeitlich unbefristet angewendet wird und somit über den August 2019 hinaus und dauerhaft im Gesetz verankert ist. 

    Ziel ist, die Integration Schutzsuchender in die Lebensverhältnisse Deutschlands besser zu gewährleisten und die Integrationsmaßnahmen für Länder und Kommunen planbarer zu machen. 
     

  • Haben abgelehnte Asylbewerber eine Chance zeitlich befristet zu bleiben, wenn sie Arbeit nachweisen können?

    Darüber entscheidet das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. 
    Das besagt: Ausreisepflichtige Ausländer und ihre Ehegatten bzw. Lebenspartner, die 

    • seit mindestens einem Jahr in Deutschland geduldet sind 
    • und mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten (mindestens 35 Wochenstunden bzw. 20 Wochenstunden für Alleinerziehende) 

    können über die so genannte Beschäftigungsduldung einen Aufenthaltsstatus für 30 Monate erwerben. 

    Das Gesetz bringt so Rechtsklarheit für die Gruppe der bereits in Deutschland lebenden Geduldeten und ihre Arbeitgeber. Zusätzliche Bedingungen sind unter anderem: 

    • Einreise vor dem Stichtag 1. August 2018
    • Klärung der Identität
    • hinreichende Deutschkenntnisse
    • keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat
    • keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen

    Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Zusätzlich wurden auch die bestehenden Regelungen zur Ausbildungsduldung überarbeitet und unter bestimmten Voraussetzungen auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe erweitert. Daneben wurden die Voraussetzungen konkretisiert, um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen.

  • Wie ist der Zugriff auf die Daten von Asyl- und Schutzsuchenden geregelt?

    Das Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz entwickelt die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiter. Ziel ist, die Aufgaben, die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können. 

    Dazu wurde der Abruf von Daten aus dem AZR „in Echtzeit“ für weitere Behörden ermöglicht: Nun können auch Jugendämter, Staatsangehörigkeitsbehörden, Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Justiz und die Deutsche Rentenversicherung Daten im automatisierten Verfahren aus dem AZR abrufen. Damit wird Bürokratie vermieden und die Verfahren werden durch einen medienbruchfreien Datenaustausch beschleunigt.    
     

  • Was hat sich bei den Leistungen für Ayslbewerber geändert?

    Das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes passt die Leistungen für Asylbewerber entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an. 

    Zugleich wurden die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung, die als Sachleistung gewährt werden, gekürzt und eine geringere Bedarfsstufe für in Sammelunterkünften untergebrachte erwachsene Leistungsberechtigte eingeführt.
     

  • Wie ist der Zugang zu Intergrationsmaßnahmen geregelt? 

    Das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz regelt den Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen für Asylbewerber (nach neun Monaten, ungeachtet der Bleibeperspektive).
     

  • Was passiert mit deutschen Staatsbürgern, die für den IS oder eine andere Terrorvereinigung kämpfen? 

    Das Dritte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes führt eine neue Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz ein: Danach verlieren Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit. 

    Zudem dürfen künftig Personen nicht mehr eingebürgert werden, wenn sie in Mehr- oder Vielehe leben.
     

  • Wann wird die Liste der sicheren Herkunftsländer erweitert?

    Das hat der Deutsche Bundestag bereits am 18. Januar 2019 beschlossen. Georgien sowie die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien wurden als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Damit verbunden ist eine Vereinfachung und Beschleunigung des Asylverfahrens. 

    Das Gesetz bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates, wird dort aber derzeit von den Grünen blockiert.
     

  • Wie wurden die Abäufe in Asylverfahren verbessert? 

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeitet inzwischen sehr viel effektiver als noch 2015: Im Jahr 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von rund 184.000 Personen entschieden. Die Antragsrückstände aus den letzten Jahren sind weitgehend abgebaut. 

    Die Zahl der Mitarbeiter des BAMF wurde massiv erhöht: von weniger als 3.000 Personen im Herbst 2015 auf aktuell rund 7.000 Mitarbeiter.
     

  • Wie werden die EU-Außengrenzen geschützt?

    Die Europäische Grenz- und Küstenschutzagentur Frontex soll bis 2027 auf 10.000 Grenzbeamte aufgestockt werden. 

    Außerdem stellt die Europäische Union insgesamt sechs Milliarden Euro an humanitärer Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei bereit. Durch die Unterstützung der EU können Grundbedürfnisse wie Miete und Medikamente für Flüchtlinge in der Türkei gedeckt werden. Mehr als eine halbe Million Flüchtlingskinder können eine Schule besuchen. 

    Neu ankommende Schutzsuchende werden auf Betreiben der EU in Italien und Griechenland in Registrierungszentren (sogenannten Hotspots) aufgenommen.
    Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, helfen Griechenland mit finanziellen und personellen Mitteln bei den Asylverfahren und der Versorgung der Migranten und Flüchtlinge.

  • Wie werden Fluchtursachen bekämpft?

    Um zu stabilisieren und die Auslöser von Flucht und irregulärer Migration zu bekämpfen, hat die EU 2015 einen EU-Treuhandfonds für Afrika eingerichtet. Der hat mittlerweile ein Volumen von 4,5 Milliarden Euro. 

  • Was ist der Compact with Africa?

    Der 2017 gestartete „Compact with Africa“ ist eine partnerschaftliche Initiative, um Investitionsanreize zu verbessern und vorhandene industrielle Kerne in Afrika zu stärken. Zwölf reformorientierte afrikanischer Länder haben sich der Initiative inzwischen angeschlossen. Sie werden dabei unterstützt, das Geschäftsklima zu verbessern, die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. 
     

  • Welche weiteren Regelungen sind in Planung, um die illegale Einreise nach Deutschland zu verhindern?

    Aus Sicht der Union dürfen die Bemühungen zur Reduzierung der Zahl der illegal nach Deutschland einreisenden Menschen nicht nachlassen. 

    Bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 wird der Schwerpunkt deshalb insbesondere auf folgende Maßnahmen gelegt:  

    • Effektive Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber.
    • Die migrationspolitische Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten muss weiter ausbaut werden. 
    • Ohne eine europäische Lösung wird kein EU-Mitgliedstaat die Herausforderung der Migrationsentwicklung bewältigen können. Hierzu braucht es einen gemeinsamen Ansatz. Das Gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS), einschließlich der Dublin-Verordnung, muss daher reformiert werden. 
    • Der Schutz der EU-Außengrenze ist von entscheidender Bedeutung, um die Migration zu steuern. Die Stärkung und Weiterentwicklung von Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei haben daher nach wie vor von Priorität. Bis der EU-Außengrenzschutz wirksam gewährleistet ist, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.
    • Mit dem Nationalen Aktionsplan Integration steuert und bündelt die Bundesregierung bestehende Integrationsmaßnahmen und entwickelt sie weiter. Hierzu arbeiten Ministerien, Länder, Kommunen, die Wirtschaft, die Zivilgesellschaft und die Migrantenorganisationen zusammen, um den Prozess der Integration zu unterstützen.