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(Quelle: Tobias Koch)

Verlängerung der Mietpreisbremse ersetzt keinen Wohnungsbau

Verfassungsrechtliche Grenzen beachten

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Dazu erklärt der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak:

„Bezahlbares Wohnen ist für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zentral. Als Union stehen wir für starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Im Koalitionsvertrag haben wir mit der SPD deshalb eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 vereinbart. Es ist gut, dass das jetzt schnell umgesetzt und den Menschen Sicherheit gegeben wird.

Die Mietpreisbremse ist und bleibt eine Zwischenlösung, bis die Wohnungsmärkte sich wieder beruhigt haben. Sie kann und darf daher nicht beliebig oft verlängert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat uns insoweit klare und enge Grenzen gesetzt. Mit der nochmaligen Verlängerung testen wir diese aus, weiter dürfen wir nicht gehen. Eine Verschiebung des Stichtags für Neubauten auf 2019 wäre ein klarer und verfassungsrechtlich kaum mehr begründbarer Vertrauensbruch gewesen. Es ist gut, dass das jetzt vom Tisch ist.

Immer mehr Regulierung ersetzt nicht dringend benötigten Wohnungsbau. Steigende Mieten kriegen wir nachhaltig nur in den Griff, wenn wir mehr, schneller und kostengünstiger bauen. Wenn die Länder die Mietpreisbremse vor Ort verlängern, müssen sie deswegen Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus auf den Weg bringen. Diese auch verfassungsrechtliche Vorgabe sollten wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal bekräftigen.

Als Bund leisten wir unseren Anteil und bringen den Bau-Turbo und den Gebäudetyp-E bis zum Sommer auf den Weg und machen den EH55-Standard vorübergehend wieder förderfähig. Das gibt zusammen einen starken Impuls für den Wohnungsbau.“