
Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ist Chance für mehr Sicherheit
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Dienstag entschieden, dass Teile des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne wie folgt zitieren:
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ist zu begrüßen. Es bestärkt die Auffassung der Union: Der Verfassungsschutz erfüllt als Frühwarnsystem in unserer Demokratie eine überaus wichtige Aufgabe. Und das Urteil bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit wichtiger Befugnisse des Verfassungsschutzes: Maßnahmen wie eine Wohnraumüberwachung oder eine Online-Durchsuchung, gegen die sich die Ampel-Parteien in der Vergangenheit stets gewehrt haben, sind in bestimmten Situationen verfassungsrechtlich möglich. Durch das Urteil haben wir nun auch Klarheit, unter welchen Voraussetzungen der Verfassungsschutz im Einzelnen handeln darf. Es ist richtig, dass die Hürden für die Erhebung und Übermittlung von Informationen umso höher sein müssen, je schwerer in die Rechte der Betroffenen eingegriffen wird.
Es bedarf nun bundesweit einer nüchternen Analyse des Urteils. Der Vorstoß von Innenminister Herrmann, sich mit Bundesinnenministerin Faeser und den Länderkolleginnen und -kollegen über die Folgen des Urteils auszutauschen, ist richtig. Ziel sollte sein, dass der Verfassungsschutz überall in Deutschland möglichst effektiv den Extremismus bekämpfen kann. Das heutige Urteil macht deutlich, wie dies rechtstaatlich gesichert geschehen kann. Auch die Befugnisse zur Wohnraumüberwachung und zur Online-Durchsuchung für das Bundesamt für Verfassungsschutz müssen wieder auf den Tisch.
Für die Ampel-Parteien im Bund ist das Urteil Anlass, ihre Festlegungen im Koalitionsvertrag neu zu justieren. Es zeigt auf, was nicht zulässig ist, aber eben auch, was zulässig ist. Die Koalition scheint aber das Urteil ihren ideologischen Zielen unterordnen und einseitig die Befugnisse des Verfassungsschutzes beschränken zu wollen. Das erklärte Ziel der Ampel, die Sicherheitsbehörden massiv einzuschränken, widerspricht ihren ständigen Beteuerungen, den Extremismus in Deutschland wirksam bekämpfen zu wollen. Im Kampf gegen den grassierenden Extremismus muss die Bundesregierung den Verfassungsschutz stärken und darf ihn nicht aus ideologischen Gründen schwächen. Wir sollten dieses Urteil als Chance nutzen, um unsere Demokratie wehrhafter und Deutschland sicherer zu machen.“