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(Quelle: picture alliance/dpa)

Union fordert weitergehende Maßnahmen bei der Verlustverrechnung

Dringend notwendige Entlastungen für Unternehmen fehlen weiterhin

Heute haben wir mit der Ampel-Koalition das vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Tillmann: „Mit den Corona-Steuerhilfegesetzen hat die große Koalition viele steuerliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Diese wurden mit dem heute beschlossenen Gesetz im Wesentlichen verlängert, wie z.B.

  • die degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
  • die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowie
  • die Investitionsfristen für Reinvestitionen oder steuerliche Investitionsabzugsbeträge
  • Auch die Ausweitung der Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen begrüßen wir ausdrücklich.

Das reicht aber nicht. Weitere Entlastungen für Unternehmen sind nötig. Insbesondere fordern wir, dass Verluste, die z.B. auf Grund von Enteignungen oder Zerstörungen deutscher Unternehmen in Russland oder der Ukraine anfallen, im Wege von Abschreibungen temporär besser steuerlich berücksichtigt werden.“

Güntzler: „In der gegenwärtigen Situation bedarf es mehr als nur der Fortführung eines erfolgreichen Konzepts. Betrachtet man beispielsweise das Thema Abschreibung, so warten die Unternehmen vergeblich auf die versprochene „Turboabschreibung“. Wieder einmal kann die Ampel ihr Versprechen nicht halten und sorgt für Unsicherheit und Investitionsstau bei den Unternehmen.

Auch die Entfristung der degressiven Abschreibung würde Unternehmen entlasten. Neben der Rechtssicherheit wäre dies auch wichtig, um das Steuersystem für Unternehmen wieder planbar und berechenbar zu machen. Das sind Maßnahmen, die die deutsche Wirtschaft in der Krise wirklich unterstützen. Zudem fordern wir, dass bei der Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter durch eine gesetzliche Regelung Klarheit geschaffen wird.

Dass das Konzept in sich nicht ganz stimmig ist, wird nicht zuletzt bei der Verlustverrechnung deutlich. Wer jetzt noch nicht verstanden hat, dass ein Verlustrücktrag in die Verlustjahre 2020 und 2021 ins Leere läuft, hat sich mit der Thematik wohl nicht ernsthaft auseinandergesetzt. Dabei würde eine Ausweitung der Verlustverrechnung genau diejenigen Unternehmen entlasten, die besonders stark von der Corona Pandemie getroffen wurden. Auch in der Anhörung sprachen sich die Experten reihenweise dafür aus.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass Oppositionsarbeit wirkt: Unser Druck auf die Ampel zum steuerfreien Corona-Bonus war erfolgreich. Der erste Vorschlag der Ampel sah noch vor, dass nur klinisches Pflegepersonal 3.000 Euro steuerfrei vereinnahmen kann. Nun werden die Beschäftigten in Kliniken, (Zahn-)Arztpraxen, Rettungsdiensten und Dialysezentren 4.500 Euro steuerfrei erhalten können. Noch besser wäre es, wenn künftig alle Beschäftigten, die starker Mehrarbeit oder einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt waren, den Bonus bekommen.“