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digitale wirtschaft
(Quelle: picture alliance/dpa)

Soziale Marktwirtschaft digital weiterentwickeln

Richtige Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten schaffen

Zum heute im Plenum eingebrachten Antrag der Unionsfraktion zum Digital Markets Act erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss, Hansjörg Durz:

Julia Klöckner: „Die Soziale Marktwirtschaft muss auch in digitalen Märkten Anwendung finden. Hier kann der Digital Markets Act einen wichtigen Beitrag leisten, um fairen Wettbewerb im digitalen Bereich, insbesondere auf den Plattformmärkten in Europa, zu erreichen. Nur mit den richtigen wettbewerblichen Rahmenbedingungen kann der Marktmacht digitaler Tech-Giganten wirksam entgegengetreten werden. Die Bundesregierung ist daher gefordert, sich im Rahmen der laufenden Trilog-Verhandlungen für wirkungsvolle Wettbewerbsregeln einzusetzen. Hierzu gehört aus Sicht der Unionsfraktion auch, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Gatekeepern den Aufkauf von potenziellen Wettbewerbern („Killer Acquisitions“) zu verbieten. Klar ist für uns auch, deutsche Wettbewerbsregeln dürfen nicht durch europäische Regelungen abgeschwächt werden.“

Hansjörg Durz: „Als Union wollen wir für mehr Wettbewerb sorgen und die Marktmacht von großen Messengerdiensten knacken. Log-in-Effekte dürfen Nutzer künftig nicht mehr zwangsläufig an einen Anbieter mit überragender Marktmacht binden. Bei den derzeitigen Verhandlungen auf europäischer Ebene zum Digital Markets Act muss die Bundesregierung die Gunst der Stunde nutzen und eine verpflichtende Interoperabilität für Messengerdienste von Gatekeepern festschreiben.

Drohende Rechtsunsicherheiten zwischen deutschem Wettbewerbsrecht und dem DMA muss die Regierung zudem vermeiden. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat diese deutlich herausgearbeitet. Es wäre fatal, wenn die bereits angestoßenen Verfahren nach § 19a GWB nicht mehr abgeschlossen oder verzögert werden könnten, weil sie aufgrund von Rechtsunsicherheiten von Gatekeepern angegriffen werden. Die Zehnte GWB-Novelle hat Deutschland zum Vorreiter in der Regulierung der Plattformökonomie gemacht - der DMA darf bei der Anwendung nicht zum Stolperstein werden."