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Patrick Schnieder | Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
(Quelle: Patrick Schnieder)

Meilenstein für mehr Transparenz

Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mündet in ein Lobbyregister, das gut und ausgewogen ist

Der Gesetzentwurf, der am heutigen Donnerstag in abschließender Lesung beraten wird, sieht die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters vor, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Patrick Schnieder:

„Mit dem verpflichtenden Lobbyregister schafft der Deutsche Bundestag eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters.

Das Register enthält unter anderem Angaben zum Interessenvertreter, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zur Identität der Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung. Gesetzlich geregelt sind auch Ausnahmen für verschiedene Akteure, die beispielsweise für Kirchen, Gewerkschaften und politische Stiftungen gelten.

Der vorliegende Vorschlag geht auf eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2019 zurück. Für uns steht fest: Das geplante Lobbyregister ist gut und ausgewogen. Er bietet das notwendige Mehr an Transparenz, ohne die Arbeit des Bundestags, der Fraktionen oder der Bundesregierung mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Das ist ein guter Tag für den Deutschen Bundestag und ein Erfolg für die Koalition.“