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Steuererklärung
(Quelle: picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose)

Jahressteuergesetz mangelhaft

Besteuerungschaos bei den Entlastungsbeträgen der Gas- und Wärmepreisbremse

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel am heutigen Freitag das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Das Gesetzgebungsverfahren steht beispielhaft für die Arbeitsweise der Ampel: Während einige gute Vorhaben enthalten sind – wie die ab dem 1. Januar 2023 geltende Sonderabschreibung für den energieeffizienten Mietwohnungsneubau, die Anhebung der linearen Abschreibung für Neubauten auf drei Prozent, die vollständige Absetzbarkeit z.B. der Rentenversicherungsbeiträge und die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro –, sind andere Vorhaben so schlecht geregelt, dass wir nicht zustimmen konnten. Kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist es der Ampel gelungen, ein Besteuerungschaos zu schaffen. 

Wer den Gasabschlag von seinem Versorger überwiesen bekommt, muss ihn ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 Euro versteuern. Was sich auf dem Papier sozial ausgewogen liest, ist ein bürokratischer Irrsinn für Energielieferanten und Vermieter. Vermieter von Mehrfamilienhäusern und anderen Objekten werden die Leistungen individuell ihren Mietern zuordnen müssen. Damit sind die Informationen noch lange nicht bei den Finanzämtern. Gerade bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, volljährigen berufstätigen Kindern oder Untermietverhältnissen ist der Vollzug der Besteuerung völlig unklar. Der Ehrliche ist der Dumme.“

Olav Gutting: „Die mit einem durchwachsenden Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 in die Beratungen gestartete Ampel-Koalition hat diesen in einer Nacht-und-Nebelaktion mit 36 Änderungsanträgen zu einem unannehmbaren Gesetzeskonglomerat verunstaltet. Die Ampel führt das neue sog. EU-Energiekrisenbeitragsgesetz ein. Demnach sollen Energieversorger ihre Gewinne aus Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und dem Raffineriebereich mit einer Übergewinnsteuer von 33 Prozent zusätzlich zur regulären Unternehmensbesteuerung versteuern. Dies führt in Extremfällen zu einer Übermaßbesteuerung von 63 Prozent. Sehenden Auges hat die Ampel ein unionsrechtswidriges Gesetz beschlossen.“