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(Quelle: picture alliance / dpa)

Fortschritte in der Sanktions­durchsetzung bleiben aus

Sanktionen müssen Unterstützer des Krieges endlich wirtschaftlich treffen

Die Ampelfraktionen haben heute im Finanzausschuss das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen. Forderungen der Union nach einer Verschärfung des Gesetzesentwurfs, die die Sanktionen für Oligarchen endlich spürbarer machen würden, wurden von der Ampel abgelehnt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der Berichterstatter Matthias Hauer:

Tillmann: „Wir unterstützen einen harten Kurs gegen sanktionierte Oligarchen und wir wollen, dass die Sanktionen in Deutschland endlich durchgesetzt werden. Mit dem Gesetz zur Durchsetzung von Sanktionen versucht die Bundesregierung nach fast drei Monaten Krieg in der Ukraine endlich das Problem der schleppenden Sanktionsdurchsetzung in Deutschland anzugehen. Ob das mit dem Gesetzentwurf in dieser Form gelingt, ist allerdings zu bezweifeln.

Besonders ärgerlich: die Regierungsfraktionen haben es nicht geschafft, eine geeignete Bundesbehörde zur Durchsetzung der Sanktionen zu benennen. Das Thema ist außenpolitisch hochgradig sensibel; Sanktionierung ist eine klare Bundesaufgabe. Zudem dürften sanktionierte Vermögenswerte wie Immobilien oder Jachten oft deutschlandweit verteilt liegen. Die Ampel weiß das auch und möchte genau das in einem zweiten Gesetz zur Sanktionsdurchsetzung korrigieren. An diese Ankündigung werden wir sie auch im Interesse der Landesbehörden erinnern.

Hauer: „Die Ampelfraktionen haben alle Vorschläge der Union abgelehnt und damit notwenige Verschärfungen des Gesetzentwurfs verweigert. Die Ampel blockiert eine bessere Durchsetzung der Sanktionen, indem sie die Sanktionswirkungen wesentlich einschränkt: Putins Oligarchen können damit beispielsweise Luxusimmobilien oder Jachten weiter nutzen. Wir wollen ein klares Nutzungsverbot für eingefrorene Vermögensgegenstände, damit die Sanktionswirkung auch tatsächlich eintritt, sowie die Einziehung und Verwertung zugunsten des Wiederaufbaus der Ukraine ermöglichen.

Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Sanktionen gehört auf die Bundesebene, damit aus einer Hand schlagkräftige Strukturen für derart sensible außenpolitische Sachverhalte geschaffen werden können. Dass die Ampel die Bundeszuständigkeit nicht zeitnah einführen will, sondern die Länder veranlasst, für diese Ausnahmesituation behördliche Parallelstrukturen in 16 Bundesländern aufzubauen, ist ein schwerwiegender Fehler.“